
Die Wahrung unserer Grundrechte ist eine der obersten Aufgaben staatlichen Handelns. Eines unserer wichtigsten Grundrechte ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Bayerische Verfassung legt fest, dass die menschliche Arbeitskraft als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt werden muss - genau dies ist mittlerweile seit 125 Jahren eine der zentralen Aufgabe der Bayerischen Gewerbeaufsicht.
Organisation der Gewerbeaufsicht
Seit 1879 hat sich die Bayerische Gewerbeaufsicht zum Wohle der bayerischen Arbeitnehmer, Unternehmen und der gesamten bayerischen Bevölkerung zu einer modernen, bürgernahen und kompetenten Verwaltung entwickelt, deren Aufgabenspektrum inzwischen vom Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bis hin zu Verbraucherschutzthemen wie der Produkt- und Chemikaliensicherheit reicht.
Mittlerweile besteht die Bayerische Gewerbeaufsicht aus sieben an die Bezirksregierungen angegliederten Gewerbeaufsichtsämtern, dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produkt-sicherheit und der Fachabteilung Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Durch risikobezogene Schwerpunktbildung und optimierte Organisation gelingt es, die zunehmende Aufgabenvielfalt zu bewältigen, neuen Herausforderungen zu begegnen und dabei effizient zu arbeiten. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger können fest mit ihrer Bayerischen Gewerbeaufsicht rechnen.