
Staatsministerin Christine Haderthauer:
"Das Ziel bayerischer Frauen- und Gleichstellungspolitik ist nicht, ein bestimmtes Frauenbild, zum Beispiel das der erwerbstätigen Mutter oder der Hausfrau vorzugeben, sondern Frauen und Männer in allen Lebensbereichen ein möglichst hohes Maß an Wahlfreiheit für ihre individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen. Daher müssen in allen Bereichen und auf allen Ebenen die Voraussetzungen für diese Wahlfreiheit geschaffen werden. Unerlässliche Bedingung dafür ist die partnerschaftliche Aufgabenteilung von Frauen und Männern in der Familie, im Arbeitsleben und beim gesellschaftlichen beziehungsweise politischen Engagement. Ein Wandel des Rollenverständnisses von Frauen und Männern kann aber nicht allein von der Politik herbeigeführt werden. Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen schaffen - diese mit Leben zu erfüllen ist Aufgabe unserer gesamten Gesellschaft."
Aufgabe der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung nimmt für die Staatsregierung die Aufgaben der Frauenpolitik nach außen vor allem gegenüber dem Landtag, in Fachministerkonferenzen und im Bereich der Bundesgesetzgebung wahr. Sie fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat sie Initiativ- und Beteiligungsrechte. Insbesondere ist sie bei allen Gesetzesvorhaben, Verordnungsentwürfen und sonstigen wichtigen Vorhaben (beispielsweise: Plänen, Programmen) zu beteiligen, wenn diese Gleichstellungsfragen unmittelbar oder mittelbar betreffen.
Sie wird bei diesen Aufgaben von der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt.
Zur Abstimmung und Durchführung bundesweiter Initiativen ist sie Mitglied in der Frauen und Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK).