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Antrag auf Ehrenurkunde

Felder mit Stern * sind zwingend auszufüllen

Angaben zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigungsdienststelle

Wird so in die Urkunde übernommen:
Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn der Firmenort bzw. der Ort der Beschäftigungsdienststelle bereits in der Bezeichnung des Arbeitgebers bzw. der Beschäftigungsdienststelle mit enthalten ist, z. B. „Stadt München“.
Das Ausstellungsdatum ist grundsätzlich das Datum des Urkundendrucks. Ein individuelles Ausstellungsdatum für die Urkunde (z.B. ein Firmenjubiläum) kann in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn Urkunden für eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt werden. Wenn Sie ein solches wünschen, tragen Sie das Datum sowie eine kurze Begründung bitte nachfolgend ein:

Angaben zur Arbeitnehmerin bzw. zum Arbeitnehmer

Berufsbezeichnung, die in die Urkunde eingetragen werden soll
Im seltenen und vom Arbeitgeber zu begründenden Ausnahmefall können Ehrenurkunden für eine Dienstzeit von 30 Jahren und 35 Jahren ausgestellt werden, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kurz nach diesem Jubiläum in den Ruhestand geht und vorher keine Ehrenurkunde für eine Dienstzeit von 25 Jahren erhalten hat.
Dafür eine kurze Begründung:
(Pflichtfeld für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst)
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, die im Laufe ihrer Dienstzeit in verschiedenen Dienststellen oder bei mehreren Dienstherrn beschäftigt waren, wird in die Ehrenurkunde anstelle des Namens der Beschäftigungsdienststelle die Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ eingetragen.

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