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Zukunft der Kindertagesbetreuung

Familienministerin Trautner: „Unser Förderprogramm zur Unterstützung des pädagogischen Personals ist wichtige Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in unseren Kitas“

195.20

Die Bayerische Staatsregierung fördert die Festanstellung von Assistenzkräften und Tagespflegepersonen in der Kindertagesbetreuung. Interessenten können sich an die für die Kindertagesbetreuung bzw. Kindertagespflege zuständigen Stellen im örtlichen Jugendamt wenden.

Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Das Thema Fachkräftemangel ist und bleibt eine dauerhafte Herausforderung. Wir haben hier zwei Schwerpunkte. Wir müssen zum einen die Zahl der Fachkräfte in den Kitas weiter erhöhen, beispielsweise durch neue Ausbildungsstellen und Programme für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen. Zum anderen müssen wir aber auch das Stammpersonal entlasten, damit sich die Fachkräfte auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können. Wir haben deshalb in diesem Jahr erneut wichtige Schritte unternommen, um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. So haben wir einen Leitungsbonus eingeführt, um die Einrichtungsleitungen zu entlasten. Wir fördern zudem die Festanstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung des pädagogischen Personals sowie von Kindertagespflegepersonen im Bereich der Tagespflege. Damit erreichen wir gleichzeitig unterschiedliche Ziele: Das Kita-Personal erhält wichtige Unterstützung beispielsweise bei der Betreuung in Randzeiten, während personalintensiver Zeiten oder bei der Aufsicht. Gleichzeitig wird dadurch der Zugang neuer Personalressourcen, gerade von Quereinsteigern, erleichtert.“

Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem vorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen sowie regelmäßige Fortbildungen. Mittelfristig soll auf der Grundlage einer solchen Qualifizierung eine mehrstufige, modulare Weiterqualifizierung bis hin zur Fachkraft ermöglicht werden. Für den Bereich der Kindertagespflege erfolgt die Festanstellung von Tagesmüttern oder -vätern, die eine Selbstständigkeit scheuen, bei einem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. „Selbstverständlich sind Assistenzkräfte kein Ersatz für unser pädagogisches Fachpersonal,“ betont die Ministerin, „aber sie halten dem Fachpersonal den Rücken frei, damit dieses sich noch besser auf die pädagogische Tätigkeit fokussieren kann. Deshalb werden die Assistenzkräfte auch nicht in den Anstellungsschlüssel einberechnet.“


Weitere Informationen unter: Kindertagespflege in Bayern