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Pauschalvertrag mit der GEMA

Infoblatt (PDF)

 

FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:

 

Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen, eingetragenen Vereine (e.V.) mit Sitz in Bayern.

Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal

Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:

  • Tonträger und Livemusik
  • Innen und Außen
  • Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
  • Ohne Eintrittspreis

Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.

Für die Anmeldung einer Veranstaltung werden in der Regel nur wenige Minuten benötigt.

Ja, jede Veranstaltung muss auf dem Portal der GEMA angemeldet werden.

Ja auch mehrtägige Feste können angemeldet werden. Dabei zählt nach den Tarifen der GEMA jeder Tag als einzelne Veranstaltung. Bis zu zwei Tage sind daher durch den pauschalvertrag abgedeckt. Auch bei längeren Festen müssen die Vereine aber die Veranstaltung nicht mehrfach anmelden. Eine einmalige Anmeldung auf dem Portal genügt. Die GEMA übernimmt die Abwicklung der Abrechnung.

Ja, für die umfassten Veranstaltungen werden sämtlich GEMA-Gebühren vom Freistaat übernommen.

Eine Liste der gespielten Lieder, auch Setlist genannt, muss nur bei Veranstaltungen mit Live-Musik innerhalb von 6 Wochen über das Onlineportal der GEMA nachgereicht werden. Auf dies kann aufgrund der gesetzlichen Vorgabe gem. §42 VGG nicht verzichtet werden.

Auch für Vereine, die bereits einen bestehenden Pauschalvertrag besitzen gilt der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern. Die Vereine melden ihre Veranstaltungen auf dem Portal der GEMA an und die GEMA übernimmt die Zuordnung zum passenden Vertrag.

Weitere Informationen finden Sie auf der eingerichteten Informationsseite der GEMA unter:  Zur Website der GEMA