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Gemeinsam lernen

Das Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung ist die Grundlage für eine chancengerechte Gesellschaft. Dazu gehört vor allem das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Das beginnt in der Kindertageseinrichtung und setzt sich an Schule und Hochschule fort. Schöner Nebeneffekt: Wer von klein auf miteinander spielt und voneinander lernt, wird auch später eine Gemeinschaft bilden, die sich mit Toleranz und Respekt begegnet.

Kinder mit und ohne Behinderung wachsen in inklusiven Einrichtungen ganz selbstverständlich miteinander auf.

Inklusive Kindertageseinrichtungen

Kinder mit Behinderung sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung spielen und lernen. Ziel ist, jedem Kind mit Behinderung den Besuch einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zu ermöglichen und es entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu fördern. Die Kinder begreifen so von Anfang an Unterschiede als Selbstverständlichkeit und Bereicherung. Für inklusive Kindertageseinrichtungen bedeutet das: gemeinsames Spielen und Lernen voneinander und miteinander.

Ein Projekt-Beispiel – Voneinander lernen: das Kinderhaus in Bayreuth

Im Kinderhaus Bayreuth wird Inklusion gelebt. Das Motto: „Die bunte Mischung macht´s: Miteinander leben – voneinander lernen!“ Außergewöhnlich ist, dass Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren das Kinderhaus Bayreuth besuchen können. Durch die breite Altersmischung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen bietet sich die Möglichkeit, voneinander zu lernen und füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Es gibt vier Familiengruppen, die integrativ und altersgemischt organisiert sind. Etwa 20 Kinder mit Behinderung werden in Kleingruppen betreut. In das Kinderhaus sind auch 30 Kinder mit Migrationshintergrund integriert, die häufig am Anfang noch kein Deutsch sprechen, dies jedoch während ihres Aufenthalts spielerisch lernen. Das Kinderhaus möchte Kinder in ihrer Entwicklung fördern, eventuelle Entwicklungsrückstände erkennen und helfen, diese aufzuholen. Das Team wird dabei vom Fachdienst des Heilpädagogischen Zentrums Bayreuth und der Frühförderung sowie von Heilpädagogen beraten. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Kinderhaus Bayreuth.

Inklusive Schulen

Kinder mit Behinderung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule zu besuchen und somit gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung unterrichtet zu werden. Inklusive Schulen sind eine bedeutende Möglichkeit, individuelle Bildungschancen zu ermöglichen. Dies ist eine Herausforderung sowohl für allgemeine Schulen als auch für Förderschulen, die sich beide in Zukunft im Sinne der Inklusion verändern werden.

Inklusion wird gefördert durch eine Vielfalt schulischer Angebote:

  • Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) der Förderschule unterstützt werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und einem entsprechenden sozialrechtlichen Hilfebedarf kann eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter bzw. eine Integrationshelferin oder ein Integrationshelfer zur Seite stehen.
  • Schulprofil „Inklusion“. Schulen können sich mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörden und der beteiligten Schulaufwandsträger um das besagte Schulprofil bewerben. Eine Schule mit Schulprofil „Inklusion“ setzt auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung und Lernen für alle Schülerinnen und Schüler um. Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auszurichten. Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße Rechnung getragen. Für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf können in Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sogenannte Tandemklassen gebildet werden, in denen sie im gemeinsamen Unterricht durch eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet werden.
  • Kooperationsklassen sind Klassen der Grundschule, der Mittelschule oder einer Berufsschule, die Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen. Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse mehrere Stunden pro Woche.
  • Partnerklassen sind vor allem Klassen der Förderschule an einer allgemeinen Schule; umgekehrt sind aber auch Partnerklassen der Regelschule in Förderschulen möglich. Hier lernen eine Klasse der Förderschule und eine Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichts stimmen die Lehrkräfte miteinander ab.
  • Offene Klassen der Förderschule: In offenen Klassen der Förderschule, in denen auf Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet wird, können auch Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Im Fokus: Bildung & Selbstbestimmung

Seit dem Schuljahr 2011/2012 können Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Grundsatz selbst entscheiden, ob ihr Kind auf die allgemeine Schule oder auf die Förderschule gehen soll. Sonderpädagogischen Förderbedarf können Kinder mit einer Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder mit erheblichen Beeinträchtigungen im Lernen oder Auffälligkeiten im Verhalten haben.

Projekt-Beispiele – Inklusion auf dem Lehrplan: die Grundschulen Heuchelhof und Thalmässing

An beiden inklusiven Schulen gibt es Klassen mit einem festen Lehrertandem. Das heißt, eine Lehrkraft der Grundschule bzw. Mittelschule und eine Sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge gestalten gemeinsam den Unterricht – und zwar so, dass Lernziele wie auch Lerntempo individuell angepasst werden.

An der Grundschule Heuchelhof in Würzburg lernen seit Jahren Kinder mit Behinderung zusammen mit nichtbehinderten Kindern. In den inklusiven Ganztagsklassen unterstützen Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher die Lehrkräfte. Sie bieten individuelle Förderangebote, die eng mit dem Fachunterricht verzahnt sind. Die Würzburger Grundschule mit dem Schulprofil Inklusion hat den Anspruch, eine Schule für alle zu sein. Zur Grundschule Heuchelhof.

Die Grundschule Thalmässing integriert bereits seit neun Jahren Kinder mit Behinderung in den Unterricht. Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es eine zusätzliche Sonderpädagogin im Lehrerkollegium. Die Schule ist so vorbildlich, dass sie mit einem Sonderpreis „Stark durch Vielfalt“ im Rahmen der Bundespreisverleihung „Starke Schule 2013“ ausgezeichnet wurde. „Das Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten ist für alle am Schulleben Beteiligten eine Selbstverständlichkeit“, so das Urteil der Jury. Zur Grundschule Thalmässing.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Inklusion an Schulen.

Inklusive Hochschulen

Etwa 11 Prozent aller Studierenden haben nach der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2016 eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung(en), die eine Studienerschwernis nach sich zieht bzw. ziehen. Durch die inklusive Schullandschaft werden in Zukunft noch mehr junge Menschen mit Behinderung Abitur machen – somit wird auch die Zahl der Studierenden mit Behinderung steigen. Hier braucht es Lösungen, damit die oder der Studierende gleichberechtigt teilnehmen kann.

Dazu gehören sowohl technische Hilfsmittel wie die elektronische Tafel oder spezielle Lesegeräte als auch die persönliche Assistenz und Begleitung durch das Studium. Persönliche Assistentinnen und Assistenten agieren als Schreibkraft, sind Vor- und Aufleser, begleiten auf dem Weg zur Uni und zu Vorlesungen. Hier ist vor allem wichtig, dass Hochschulgebäude barrierefrei zugänglich sind.

Ein Projekt-Beispiel – Inklusiv studieren: an der Uni in Würzburg

Die Uni Würzburg hat KIS ins Leben gerufen: die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die dort Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten.

Zum Beispiel ist der „Umsetzungsdienst zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien“ ein kostenloses Dienstleistungsangebot von KIS. Für blinde und sehbehinderte Studierende aller Fachbereiche und Fakultäten werden dort Studienmaterialien in Blindenschrift oder in Großdruck umgesetzt, digital erfasst und auf Datenträger abgespeichert.

Die Uni Würzburg ist auch eine legastheniefreundliche Hochschule. So wurde für Studierende die Software ClaroRead angeschafft. Eine multisensorische Softwarelösung für Legastheniker und Menschen mit Lese- bzw. Rechtschreibschwäche. Damit wird den Anwendern ein einfach zu bedienendes, individuell verwendbares Werkzeug zur Verfügung gestellt, welches ihnen das Lesen und Schreiben von Texten erleichtert. Zur Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Inklusion an Hochschulen.