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Elternmitwirkung und Elternbeirat
Aufgaben und Rechte
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
- Landeselternbeirat (Art. 14 a BayKiBiG)
Landeselternbeirat
Im Kitajahr 2024/2025 haben Eltern zum ersten Mal die Möglichkeit, nicht nur lokal, sondern über ihre Stadt oder Gemeinde hinaus auf Landesebene im neuen Landeselternbeirat (LEB) mitzuwirken. Weiterführende Informationen zum Landeselternbeirat finden Sie hier:
Infoportal „Mit?Bestimmt! Für Eltern, die Kita mitgestalten“
Das neue Portal "Mit?Bestimmt!" bietet Eltern und anderen Interessierten unter www.mit-bestimmt.bayern.de eine Plattform, um sich über die vielfältigen Möglichkeiten für Engagement und Mitwirkung in der Kita ihres Kindes zu informieren. Zudem umfasst das Portal auch grundlegende Informationen über das System der Kindertagesbetreuung – sowohl hinsichtlich der pädagogischen als auch rechtlichen Grundlagen.
Infomaterialien wie ein Flyer, Plakate oder Share pics (für Facebook und Instagram) können unter www.mit-bestimmt.bayern.de/kita-eltern-informieren heruntergeladen werden. Printversionen können zudem kostenfrei im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bestellt werden.
Weiterführende Informationen zu den Grundlagen der Elternmitwirkung in Kindergärten finden Sie hier: