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Kinderschutz in den bayerischen Kindertageseinrichtungen

Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII über ein entsprechendes Schutzkonzept zu verfügen.

Mit dem „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention Kita-interner Gefährdungen“ möchte das Bayerische Familienministerium die Einrichtungen ergänzend zum gesetzlich verankerten Auftrag der Träger zur Erstellung von Schutzkonzepten bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte unterstützen und sie darin bestärken, im Kontext des Kinderschutzes den Blick auch nach innen zu richten und sich mit möglichen internen Gefährdungen innerhalb der eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.

Der Leitfaden ist nicht als „Muster-Schutzkonzept“ zu verstehen. Vielmehr soll dieser den Kindertageseinrichtungen Anlässe für die Reflexion im Team bieten, um sich im Bereich Kinderschutz fachlich weiterzuentwickeln und das bereits vorhandene einrichtungsspezifische Schutzkonzept zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Der „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention kita-interner Gefährdungen“ steht nachstehend als PDF zum Download zur Verfügung. Über das Bestellportal der Staatsregierung ist dieser auch als Printversion erhältlich.

Online-Kurs „Kinderschutz in der Kita – auf dem Weg zum Schutzkonzept“

In Ergänzung zum „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention kita-interner Gefährdungen“ hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) im Auftrag des Bayerischen Familienministeriums einen Online-Kurs zum Thema „Kinderschutz in der Kita – auf dem Weg zum Schutzkonzept“ erstellt.

Der Online-Kurs richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die für die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes verantwortlich sind und an Trägervertretungen. Darüber hinaus steht dieser auch für die Fachberatung, sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.

Der Online-Kurs ist ab sofort auf dem Kita Hub frei zugänglich.

Unterstützung bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten

Ein Teil des „Multiplikatorenpools Konzeptionsentwicklung“, der für Fortbildungen und Inhouse-Begleitungen zur Konzeptionsentwicklung für Kitas auf Anfrage zur Verfügung steht, konnte inzwischen vom IFP  zum „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention kita-interner Gefährdungen“ qualifiziert werden. Die Referentinnen und Referenten stehen den Kindertageseinrichtungen bei Bedarf als Unterstützung zur Verfügung. Weitere Informationen zum Multiplikatorenpool finden Sie auf der Homepage des IFP.