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Rechtliche Grundlagen und fachliche Empfehlungen
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Auf Bundesebene sind folgende Gesetze von besonderer Bedeutung: das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), das mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) zum 01.01.2012 eingeführt wurde.
Wichtige Regelungen zum Kinderschutz enthält auf Landesebene das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Art. 14 GDVG verpflichtet Eltern, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“ U1 bis U9, J1) sicherzustellen. Des Weiteren wird darin die Mitteilungspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen sowie die verbindliche Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden mit den Jugendämtern beim Kinderschutz geregelt.
Darüber hinaus beinhaltet Art. 31 BayEUG die Verpflichtung der Schulen zur Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe sowie eine Mitteilungspflicht, wenn Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig sind. Art. 80 BayEUG regelt die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung.
Art. 9b BayKiBiG regelt den Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Fachkräfte sollen danach bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten. Des Weiteren müssen sie das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
Fachliche Empfehlungen
Fachliche Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für Handlungssicherheit und die Setzung interdisziplinärer Standards im Kinderschutz dar.
Neben dem Leitfaden des Familienministeriums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“, Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung sowie Arbeitsministeriellen Schreiben geben insbesondere die fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses sowie Handreichungen des Bayerischen Landesjugendamts wichtige Hilfe beim Vollzug.
Darüber hinaus sind in verschiedenen Expertengruppen Arbeitshilfen für die Praxis entwickelt worden: