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Rechtliche Grundlagen und fachliche Empfehlungen
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Auf Bundesebene sind folgende Gesetze von besonderer Bedeutung: Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Wichtige Regelungen zum Kinderschutz enthalten auf Landesebene: Gesundheitsdienstgesetz (GDG), Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
GDG
Art. 11 GDG regelt die verbindliche Kooperation von Gesundheitsämtern und Jugendämtern bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und verpflichtet Eltern, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“ U1 bis U9, J1) sicherzustellen. Art. 12 GDG enthält Regelungen zum Kinderschutz im Kontext von Schuleingangsuntersuchungen. In Art. 15 GDG wird insbesondere die Handlungspflicht für Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung konkretisiert.
BayEUG
Art. 31 BayEUG regelt insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe. Soweit Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig sind, sollen sie das zuständige Jugendamt unterrichten. Nach Art. 80 BayEUG besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung.
BayKiBiG
Art. 9b BayKiBiG regelt insbesondere, dass die Fachkräfte der nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtungen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen sollen. Des Weiteren müssen sie das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
Fachliche Empfehlungen
Fachliche Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für Handlungssicherheit und die Setzung interdisziplinärer Standards im Kinderschutz dar.
Neben dem Leitfaden des Familienministeriums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“, Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung sowie Arbeitsministeriellen Schreiben geben insbesondere die Fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses sowie Handreichungen des Bayerischen Landesjugendamts wichtige Hilfe beim Vollzug.
Darüber hinaus sind in verschiedenen Expertengruppen Arbeitshilfen für die Praxis entwickelt worden: