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Ausbildung in Teilzeit

Eine Ausbildung in Teilzeit kann der Schlüssel für eine erfolgreiche Karriere und ein selbstbestimmtest Leben sein

Foto: AdobeStock

Vollwertiger Berufsabschluss in Teilzeit

Das System der dualen Ausbildung bietet neben der betrieblichen Ausbildung in Vollzeit auch die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit. 

Im Rahmen des novellierten Berufsbildungsgesetzes, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde die Teilzeitberufsausbildung für alle Zielgruppen geöffnet und gewann dadurch an Bedeutung.

Seitdem können vom Angebot einer Teilzeitausbildung all diejenigen profitieren, denen eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist, so z. B.

  • Junge Eltern, die bereits Familienverantwortung tragen,
  • alleinerziehende Elternteile,
  • Menschen, die Angehörige pflegen,
  • Menschen mit Behinderung,
  • Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
  • Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse.

Voraussetzungen:

Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die Ausbildungsdauer verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden über diese Höchstdauer hinaus bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auch darüber hinaus verlängert werden, wenn eine Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit einem Antrag auf Verkürzung verbunden werden.

Eine pauschale Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Die Schulen sind aber gehalten auf die persönlichen Bedürfnisse und besonderen Belange des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin zu berücksichtigen, um bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.

Für Betriebe eröffnen sich durch die Teilzeitausbildung neue Wege der Fachkräftesicherung.

Auskünfte zur Teilzeitausbildung erteilen die Beratungsstellen, Arbeitsagenturen und Jobcenter (insbesondere die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, BCA) sowie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in unserem Flyer.

Weitergehende Informationen zur Teilzeitausbildung finden sich im Internet auf folgenden Seiten: