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Ausbildung in Teilzeit
Berufsausbildung und Familie vereinbaren
Das System der dualen Ausbildung bietet neben der betrieblichen Ausbildung in Vollzeit auch die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit. Mit einer Teilzeitausbildung lassen sich Berufsausbildung und Familie leichter in Einklang bringen.
Im Rahmen des novellierten Berufsbildungsgesetzes, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wird die Teilzeitausbildung für alle Zielgruppen geöffnet und gewinnt dadurch an Bedeutung. Das bisherige Erfordernis eines berechtigten Interesses entfällt damit.
Künftig können vom Angebot einer Teilzeitausbildung dann vor allem folgende Zielgruppen profitieren.
- junge Eltern, die bereits Familienverantwortung tragen,
- alleinerziehende Elternteile,
- Menschen, die Angehörige pflegen,
- Menschen mit Behinderung,
- Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
- Zugewanderte.
Voraussetzungen:
Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die Ausbildungsdauer verlängert sich auf Verlangen der Auszubildenden über diese Höchstdauer hinaus bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auch darüber hinaus verlängert werden, wenn eine Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit einem Antrag auf Verkürzung verbunden werden.
Eine pauschale Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Die Schulen sind aber gehalten auf die persönlichen Bedürfnisse und besonderen Belange des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin (z.B. Fehlzeiten durch Kita-Öffnungszeiten oder Krankheit der Kinder) zu berücksichtigen, um bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.
Für Betriebe eröffnen sich durch die Teilzeitausbildung neue Wege der Fachkräftesicherung.
Auskünfte zur Teilzeitausbildung erteilen die Beratungsstellen, Arbeitsagenturen und Jobcenter (insbesondere die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, BCA) sowie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.
Weitergehende Informationen zur Teilzeitausbildung finden sich im Internet auf folgenden Seiten:
- Beratungsstelle zur Teilzeitberufsausbildung München und Südbayern
- Beratungsstelle zur Teilzeitberufsausbildung Nürnberg und Nordbayern
- Beratungsstelle für Teilzeitausbildung Augsburg und Schwaben
- Ausbildung in Teilzeit, Förderprogramm JOBSTARTER
- Netzwerk Teilzeitberufsausbildung
- Bundesagentur für Arbeit, Stichwort: Teilzeitausbildung
- BOBY - Berufsorientierung Bayern: Teilzeitausbildung