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Förderung von Investitionen in Einrichtungen

Richtlinie zum Ausbau von Hortplätzen

Bayern hat bereits Anfang 2020 ein Förderprogramm zur Schaffung von bis zu 10.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen für Grundschulkinder aufgelegt.

Hier finden Sie die >> Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Landesförderprogramm Ganztagsausbau

Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter:

Für den weiteren Ausbau der Ganztagsangebote stellt der Bund für Bayern rd. 461 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund ist am 18. Mai 2023 in Kraft getreten. Das entsprechende Landesförderprogramm Ganztagsausbau startet voraussichtlich im Juli 2023. Hier finden Sie die Eckpunkte. Die Förderrichtlinie wird veröffentlicht, sobald das Programm startet.

Um die Planungs- und Baufortschritte der Kommunen zu ermöglichen, kann – im Vorgriff auf das künftige Förderprogramm – auf Antrag im Einzelfall durch die zuständige Bezirksregierung eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ausgegeben werden. Diese stellt eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns dar. Die antragstellende Kommune kann damit nach Erhalt der UB die Baumaßnahme förderunschädlich beginnen. Hinsichtlich Förderfähigkeit, Förderung bzw. Finanzierung einer Maßnahme bewirken UB keinerlei Vorwegfestlegungen.

Die regulären Förderungen von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rahmen der bayerischen Förderprogramme (BayFAG) sind ohne weiteres möglich. Ansprechpartner hierfür ist für konkrete Fragen zur Förderung die zuständige Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde, für allgemeine Fragen zum BayFAG das Bayerische Finanzministerium.