Hauptinhalt

Die Arbeitsmarktförderung in Bayern soll auch Menschen mit Migrationshintergrund helfen.

Bessere Chancen schaffen

Die Bayerische Staatsregierung hat die Arbeitsmarktpolitik als einen Schwerpunkt definiert. Mit dem Arbeitsmarktfonds sollen vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrantinnen, Migranten oder Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

Trotz der großen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten zeigt sich der bayerische Arbeitsmarkt robust. In vielen Regionen Bayerns, in fast allen Berufen und bei den meisten Qualifikationen herrscht jedoch ein hoher Fachkräftemangel. Gleichzeitig droht aufgrund der angespannten konjunkturellen Lage infolge der Auswirkungen des Ukrainekrieges eine höhere Arbeitslosigkeit. Um den Fachkräftebedarf zu decken, ist ein wichtiger Baustein, marktbenachteiligte arbeitslose Menschen mit geringen oder fehlenden beruflichen Kenntnissen (weiter) zu qualifizieren sowie junge marktbenachteilige Menschen in eine Ausbildung zu integrieren bzw. in dieser zu halten. Mit entsprechend Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktfonds soll dazu beigetragen werden, diesen aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Alles rund um die Möglichkeiten der Förderung und zu den Schwerpunktsetzungen finden Sie in der AMF-Förderrichtlinie und den aktuellen Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie.

Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds

Die Auswahl und Begleitung der Projekte des Arbeitsmarktfonds erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern nachfolgender Institutionen zusammensetzt:

Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe beschränkt sich nicht nur auf die Festlegung der inhaltlichen und regionalen Schwerpunkte des Arbeitsmarktfonds. Sie wählt vielmehr auch im Konsens die einzelnen Maßnahmen für eine Förderung aus. Dieser bundesweit einmalige kooperative beschäftigungspolitische Ansatz hat sich bisher bestens bewährt. Die Abwicklung der von der Arbeitsgruppe ausgewählten Maßnahmen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regierungen.

Für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds ist eine Erfolgskontrolle der Projekte von großer Bedeutung. Das Arbeitsministerium hat dafür das Internationale Institut für empirische Sozialökonomie (INIFES) beauftragt. Das Institut legt jeweils in der Jahresmitte einen Bericht über die Entwicklung des Arbeitsmarktfonds vor.

33. Auswahlrunde 2023

Anträge für die diesjährige Auswahlrunde können ab sofort bis spätestens 31. März 2023 per E-Mail im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingereicht werden. Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. Anträge, die verspätet eingehen, werden bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht berücksichtigt!

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der AMF-Förderrichtlinie sowie den Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie. Über die eingereichten Anträge wird die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds in einer Sitzung voraussichtlich im Juli 2023 entscheiden.

Downloads