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Viele Möglichkeiten
Alternative Wohn- und Betreuungsformen werden mit steigender Anzahl älter werdender Bürgerinnen und Bürger für die Einzelnen immer wichtiger. Die vielfältigen Wahlmöglichkeiten von generationenübergreifenden Wohnformen, Seniorenhausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften über Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen) und ambulant betreuten Wohngemeinschaften bis hin zu teil- und vollstationären Einrichtungen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern die für sie passende Wohn- und Versorgungsform zu finden.
Eine Information über verschiedene Wohnformen im Alter bietet die Broschüre „Zu Hause daheim - Beispiele für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ und der vom Sozialministerium geförderte Film „Pflege im Alter – innovative Modelle“, veröffentlicht über den Medienladen e. V., Nürnberg, der bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ ausgeliehen werden kann.
Förderungen
Das Sozialministerium fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ auch den Aufbau von „Gemeinschaftsorientierten Wohnformen“ mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 40.000 € über maximal zwei Jahre. Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen.
Im Bestellportal des Sozialministeriums kann der Flyer „Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter“ heruntergeladen werden.
Generationenübergreifendes Wohnen
Generationenübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten, sind Wohnformen, in denen Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstands in einem Haus zusammenleben. Häufig finden sich die jüngeren und älteren Menschen bereits in der Planungsphase zusammen. Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen sowie die Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen. Diese Unterstützung und Hilfe kann im Bedarfsfall durch externe Dienstleister ergänzt werden.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema:
Eckpunkte für Generationenübergreifende Wohnformen
Seniorenhausgemeinschaften
Seniorenhausgemeinschaften sind Wohnformen, in denen ältere aktive Menschen, jeder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus, mit einem Gemeinschaftsraum, leben. Das Gemeinschaftsleben der Mieterinnen und Mieter wirkt Isolation entgegen. Die Mieterinnen und Mieter unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig, sodass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende in der Hausgemeinschaft wohnen bleiben können. In der Regel nehmen sie auch gemeinsam Dienstleistungen in Anspruch.
Seniorenwohngemeinschaften
Seniorenwohngemeinschaften sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus leben und neben einem eigenen Zimmer einige Räume (z. B. Küche, Wohnzimmer oder Bad) gemeinschaftlich nutzen. Die Mieterinnen und Mieter organisieren ihr Gemeinschaftsleben selbst, unterstützen sich gegenseitig und nehmen darüber hinaus bei Bedarf Unterstützungsleistungen in Anspruch.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema:
Eckpunkte für Seniorenhausgemeinschaften / Seniorenwohngemeinschaften
Service-Wohnen (oft auch bezeichnet als sog. Betreutes Wohnen)
Das Service-Wohnen ist eine private Wohnform für ältere Menschen. Es kombiniert die Vorteile des selbstständigen Wohnens mit der Sicherheit einer im Notfall verfügbaren Ansprechperson vor Ort. Service-Wohnen ist daher eine beliebte Wohnform für Menschen, die nicht mehr vollkommen eigenständig leben können oder möchten, aber dennoch ihre Selbstständigkeit weitgehend bewahren wollen. Da Betreuungs- und Pflegeleistungen - anders als in stationären Pflegeeinrichtungen - von den Bewohnerinnen oder Bewohnern frei wählbar sind, findet das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG (ehemals Heimgesetz) keine Anwendung auf das Service-Wohnen (siehe Art. 2 Abs. 3 PfleWoqG). Vielmehr gelten für das Service-Wohnen die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wie das allgemeine Mietrecht und für eine etwaige Betreuung das Vertragsrecht.
In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können. Die Wohnungen entsprechen in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen. Oft gibt es Gemeinschaftsräume, in denen soziale Aktivitäten und Veranstaltungen stattfinden, um soziale Kontakte und ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Die Mietenden oder Kaufenden werden in der Regel im Miet- bzw. Kaufvertrag oder in einem damit gekoppelten Service-/Betreuungsvertrag zur Abnahme von sog. Grundleistungen von bestimmten Anbietern verpflichtet, für die eine monatliche Pauschale zu entrichten ist. Das Grundleistungen umfassen häufig Leistungen wie Hausmeisterdienste, Notrufdienste, die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen oder Informations- und Beratungsleistungen.
Zusätzlich zu den Grundleistungen werden im Service-Wohnen üblicherweise Wahlleistungen angeboten, die gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen sind, wie z.B. hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Fahr- und Begleitdienste oder Pflegeleistungen. Diese Dienstleistungen sind beim Service-Wohnen frei wählbar.
Nachdem die Begriffe „Service-Wohnen“ und „Betreutes Wohnen“ nicht gesetzlich geschützt sind, können sich die angebotenen Leistungen erheblich unterscheiden. Interessierten wird daher empfohlen, vor einem Einzug die tatsächlichen Bedingungen vor Ort und die in den jeweiligen Verträgen vorgesehenen Leistungsansprüche eingehend zu prüfen und mit den persönlichen Vorstellungen abzugleichen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) hat gemeinsam mit dem BIVA-Pflegeschutzbund eine umfassende Checkliste als Orientierungshilfe zusammengetragen, die als Orientierungshilfe an Ratsuchende und Interessierte des Service-Wohnens dienen soll (https://www.bagso.de/publikationen/checkliste/betreutes-wohnen/). Dort wird auf Folgendes hingewiesen:
„Der Begriff „Betreutes Wohnen“ erweckt den Eindruck, dass es sich hier um eine Wohnform mit umfassendem Betreuungs- und Versorgungsangebot handelt. Außerdem wird häufig davon ausgegangen, dass in dieser Wohnform bei erheblicher gesundheitlicher Verschlechterung ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann. Beides trifft in der Regel aber nicht zu.“
Beratung zu Service-Wohnen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter: gesund.bund.de/betreutes-wohnen#aeltere-menschen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWogG) dienen dem Zweck, pflegebedürftige Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.
Hier finden Sie den passenden Gesetzestext aus dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sowie detaillierte Informationen zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Weitere Wohn- und Betreuungsformen
Bei teil- und vollstationären Einrichtungen handelt es sich z. B. um Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und stationäre Altenpflegeeinrichtungen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Details und Praxisbeispiele zu weiteren Wohn- und Betreuungsformen: