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Inklusion lohnt sich für alle. Erfahren Sie mehr auf der Website „Arbeitswelt inklusiv“ des Bayerischen Arbeitsministeriums: zur Website „Arbeitswelt inklusiv“

„Berufsorientierung Individuell“

Mit der Maßnahme „Berufsorientierung individuell (Boi)“ setzen das Bayerische Sozialministerium, das Bayerische Kultusministerium und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit einen Teil des ehemaligen Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ fort. BOi zielt darauf ab, die Chancen von Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf einen gelingenden Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten u. a. Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung, bei der Akquise, Durchführung und Auswertung eines Praktikums sowie bei der Bewerbung und Ausbildungsplatzsuche. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Abgangs- oder Vorabgangsklassen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sowie der zu den beruflichen Schulen zählenden Wirtschaftsschule und Fachoberschule. Für berechtigte Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme freiwillig und kostenlos.

„Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (BÜWA)

Das Bayerische Sozialministerium, der Bayerische Bezirketag, alle sieben bayerischen Bezirke, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern), das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten (LAG WfbM Bayern e.V.) und der Integrationsfachdienste (LAG IFD Bayern e.V.) haben im Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung über die Maßnahme „Begleiteter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (BÜWA) geschlossen. Mit dieser Maßnahme wird der Übertritt von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. „BÜWA“ wird seit 1. Dezember 2019 als dauerhaftes, bayernweites Angebot fortgeführt. Nähere Informationen sind beim ZBFS, den Bezirken sowie der RD Bayern erhältlich.

„Übergang Förderschule – Beruf“

2007 wurde das Modellprojekt „Übergang Förderschule – Beruf“ vom Bayerischen Sozialministerium, dem Bayerischen Kultusministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel war es, Schülerinnen und Schülern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Modellprojekt wurde durch den Lehrstuhl für Sonderpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik an der Universität Würzburg wissenschaftlich ausgewertet und 2009 als Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ auf ganz Bayern ausgeweitet. Zielgruppe der Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ sind diejenigen Förderschülerinnen und Förderschüler, die bisher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingetreten wären, sich mit entsprechender Unterstützung jedoch voraussichtlich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bis zu drei Jahre lang intensive individuelle Betreuung in Praktika und bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz. Beginnend in der Berufsschulstufe werden gemeinsam mit allen Beteiligten berufliche Perspektiven entwickelt; durch den Integrationsfachdienst wird die kontinuierliche Begleitung über die Schwelle Schule – Beruf sichergestellt.

Weitere Informationen zum Programm „Übergang Förderschule – Beruf“ erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): zur Website des ZBFS

„Chancen schaffen“

Das Bayerische Sozialministerium fördert im Besonderen die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck wurde Ende 2011 das Sonderprogramm „Chancen schaffen“ ins Leben gerufen, mit dem zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Betrieben gefördert wurden. Dieses erfolgreiche Sonderprogramm (es wurden im Programmzeitraum 429 neue Arbeitsplätze gefördert) ist zu Beginn des Jahres 2017 durch eine verbesserte Förderung von Arbeitgebern nach den §§ 15 und 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) ersetzt worden.

Informationen zu weiteren bayerischen Förderprogrammen finden Sie hier: zur Website „Arbeitswelt inklusiv“

Weitere Informationen über die Maßnahmen der anderen Länder zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben finden Sie hier: zum Rehadat-Portal talentplus

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Sozialministeriums und der Verbände der Bayerischen Wirtschaft zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Bayern.

Zum Download der Gemeinsamen Erklärung