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Inklusion lohnt sich für alle.

„Berufsorientierte Einstiegsqualifizierung inklusiv“ (BoEi)

Die Maßnahme „Berufsorientierte Einstiegsqualifizierung inklusiv“ (BoEi) wurde in gemeinsamer Verantwortung von RD Bayern, StMAS und StMUK mit dem Ziel einer noch individuelleren Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung konzipiert. Das Programm begleitet Schülerinnen und Schüler der Abgangs- oder Vorabgangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (Mittel-, Real- Wirtschaft- und Förderschulen) bis zu max. 24 Monate beim Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt, indem sie z. B. beim Erkennen eigener Stärken und Interessen, bei der Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive, bei Bewerbungen um Praktika und einen Ausbildungsplatz sowie beim Einstieg in das Arbeitsleben unterstützt werden. Es handelt sich um eine Unterstützung, die für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenlos ist.

„Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (BÜWA)

Das Bayerische Sozialministerium, der Bayerische Bezirketag, alle sieben bayerischen Bezirke, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern), das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten (LAG WfbM Bayern e.V.) und der Integrationsfachdienste (LAG IFD Bayern e.V.) haben im Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung über die Maßnahme „Begleiteter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (BÜWA) geschlossen. Mit dieser Maßnahme wird der Übertritt von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. „BÜWA“ wird seit 1. Dezember 2019 als dauerhaftes, bayernweites Angebot fortgeführt. Nähere Informationen sind beim ZBFS, den Bezirken sowie der RD Bayern erhältlich.

„Übergang Förderschule – Beruf“

2007 wurde das Modellprojekt „Übergang Förderschule – Beruf“ vom Bayerischen Sozialministerium, dem Bayerischen Kultusministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel war es, Schülerinnen und Schülern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Modellprojekt wurde durch den Lehrstuhl für Sonderpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik an der Universität Würzburg wissenschaftlich ausgewertet und 2009 als Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ auf ganz Bayern ausgeweitet. Zielgruppe der Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ sind diejenigen Förderschülerinnen und Förderschüler, die bisher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingetreten wären, sich mit entsprechender Unterstützung jedoch voraussichtlich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bis zu drei Jahre lang intensive individuelle Betreuung in Praktika und bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz. Beginnend in der Berufsschulstufe werden gemeinsam mit allen Beteiligten berufliche Perspektiven entwickelt; durch den Integrationsfachdienst wird die kontinuierliche Begleitung über die Schwelle Schule – Beruf sichergestellt.

Weitere Informationen zum Programm „Übergang Förderschule – Beruf“ erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): zur Website des ZBFS

Weitere Informationen über die Maßnahmen der anderen Länder zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben finden Sie hier: zum Rehadat-Portal talentplus

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Sozialministeriums und der Verbände der Bayerischen Wirtschaft zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Bayern.

Zum Download der Gemeinsamen Erklärung