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Kinder und Jugendliche aus schwierigen Familienverhältnissen finden in Wohngruppen feste Bezugspersonen.

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Es gibt familienergänzende (teilstationäre Einrichtungen, z. B. eine heilpädagogische Tagesstätte) und familienersetzende (stationäre Hilfen, z. B. in Heimen, Wohngruppen) Hilfen zur Erziehung. Auch hierfür gilt das Fachkräftegebot. Hinzu kommt die Möglichkeit der Unterbringung in einer Pflegefamilie.

Heimerziehung ist ein wichtiger Bestandteil der Angebotspalette der Hilfen zur Erziehung. Vorrangig in Wohngruppen innerhalb und außerhalb der Heime leben Kinder und Jugendliche, deren Eltern – vorübergehend oder dauerhaft – nicht in der Lage sind, das gedeihliche Aufwachsen und die Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen. Die Wohngruppen sind familienähnlich strukturiert.

Oft weisen die betroffenen jungen Menschen Verhaltensauffälligkeiten sowie Entwicklungsstörungen auf.

Aufgabe der Fachkräfte in den Einrichtungen

Darum wird jedes Kind individuell gefördert. Das multidisziplinäre Team (z. B. aus Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen, Erziehern, Erzieherinnen, Psychologen und Psychologinnen u. a.) arbeitet eng mit den Eltern, dem Jugendamt und mit anderen Fachdiensten zusammen. Wichtige Ziele von stationären wie von teilstationären Einrichtungen sind z. B.:

  • die Beziehungen in den Familien zu verbessern,
  • traumatische Erlebnisse konstruktiv zu verarbeiten,
  • Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen.

Die allgemeine Zielsetzung der Erziehung außerhalb der Familie ist die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in ihre Familie. Häufig ist dies aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht möglich. Hier muss das Heim oder eine Pflegefamilie dann bis zur Verselbstständigung der jungen Menschen Ersatzheimat werden.

Eine besondere Form ist die Unterbringung in Pflegefamilien. Es gibt zwei Modelle: die Tagespflege und die Vollzeitpflege. Letztere wird vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche für einen bestimmten Zeitraum oder auch auf Dauer vermittelt. Dabei berät das Jugendamt sowohl die Herkunfts- als auch die Pflegefamilie während des gesamten Prozesses. Auch hierfür braucht es entsprechende Fachkräfte.

Auf der Website der Herzwerker finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben der Fachkräfte in den Einrichtungen.

Gesamtverantwortung des Jugendamts

Die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungs- und Steuerungsverantwortung liegt jeweils bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Das qualifizierte Hilfeplanverfahren bei der Hilfegewährung im Einzelfall ist dabei das zentrale Steuerungsinstrument. Zu den Aufgaben der Jugendämter gehören insbesondere die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur, die Beratung und Gewährung von Leistungen für Familien und junge Menschen sowie die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts. Auch in den Jugendämtern wird diese Arbeit von dafür qualifizierten Fachkräften, meist Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen geleistet.