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Arbeitsschutz

Die Gesundheit schützen

„Arbeitsschutz“ bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und wirksam zu fördern.

Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht vom sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Einrichtung und den sicheren Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen oder Baustellen bis hin zu Fragen wie z. B. der Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsmedizin.

Die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen, berät die Unternehmen und setzt wenn notwendig staatliches Recht.

Arbeitsschutz erstreckt sich u. a. auf folgende Bereiche:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten
  • Weiterentwicklung eines systematischen Arbeitsschutzes in den Unternehmen
  • Schutz besonderer Personengruppen, wie z. B. Schwangere oder Jugendliche

Internetangebot der Bayerischen Gewerbeaufsicht

Auf der Website der Bayerischen Gewerbeaufsicht finden Sie mehr Informationen zum Thema Arbeitsschutz.