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Die Ermöglichung von Partizipation und Berücksichtigung der Anliegen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen ist als zentrale Leitlinie für die Weiterentwicklung der bayerischen Kinder- und Jugendhilfepolitik im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung (Fortschreibung 2013) formuliert.

Sicherstellung von Partizipation im Bereich der Heimerziehung

Insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung steht und fällt die Sicherstellung von bedarfsgerechten und wirkungsvollen Hilfen mit einer adäquaten Einbindung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

  • Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sind alters- und entwicklungsangemessen zu beteiligen. Das gilt sowohl bei der Ausgestaltung des täglichen Lebens (z. B. bei der Essensplanung, Freizeitplanung und bei Absprachen zum Gruppenalltag) als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Hilfe im Rahmen des individuellen Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII).
  • Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen sind geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gesetzlich vorgegeben (§ 45 SGB VIII). Entsprechende Nachweise von Beteiligungs- und Schutzkonzepten sind in Bayern deshalb fester Bestandteil des Betriebserlaubnisverfahrens sowie der Überprüfung der Umsetzung durch die Heimaufsichten bei den Regierungen.
  • Wichtige Empfehlungen zur strukturellen Verankerung und konkreten Ausgestaltung der Partizipation junger Menschen in Einrichtungskonzeptionen sind in den an die Praxis gerichteten fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zu § 34 SGB VIII enthalten.

     

Landesheimrat Bayern – die strukturelle Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

Mit Unterstützung und Förderung des Familienministeriums besteht mit dem Landesheimrat seit 2013 eine strukturelle Interessenvertretung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Der Landesheimrat setzt sich für eine wirkungsvolle, gelebte Partizipation in den stationären Einrichtungen ein. Er vertritt die Rechte und Anliegen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe auch auf Landesebene.

Der Landesheimrat hat eine eigene Internetplattform geschaffen, auf der Wissenswertes und auch konkrete Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von Partizipation in den stationären Einrichtungen vor Ort zur Verfügung stehen. Abrufbar ist dort z. B. ein vom Landesheimrat entwickelter Fragebogen zum Thema „Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen“. Er soll den Leitungen und Fachkräften der Einrichtungen als Unterstützung dienen, um die tatsächlichen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen Einrichtung vor Ort noch besser ausloten und berücksichtigen zu können.

Als besonderes Austauschformat zum Thema Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe hat sich die jährliche, landesweite Jahrestagung IPSHEIM (Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung) etabliert. Coronabedingt fand 2020 und 2021 IPSHEIM@home statt.

Weitere Informationen: landesheimrat.bayern.de