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Kinderschutz in Bayern
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz). Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsaufgabe gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.
Kinder brauchen starke Eltern
Nur wenige Eltern sind nicht in der Lage, ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachzukommen. Hohe Belastungs- oder Überlastungssituationen sind oftmals ursächlich hierfür. Solche Situationen können insbesondere entstehen in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information. Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung auch in Belastungssituationen gerecht werden können, müssen sie rechtzeitig erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Starke Eltern sind die besten Garanten für eine gute und gesunde Entwicklung ihrer Kinder. Mit den Förderprogrammen Koordinierende Kinderschutzstellen und Erziehungsberatungsstellen hat die Bayerische Staatsregierung deshalb tragfähige und verlässliche Strukturen geschaffen, die Familien in Belastungssituationen gezielte und qualifizierte Unterstützung bieten.
Starker Staat für Kinder in Not
Kinder, als die Schwächsten in unserer Gesellschaft, brauchen aber, wenn es notwendig ist, den Schutz des Staates (staatliches Wächteramt). Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können oder wollen und das Kindeswohl dadurch gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite erforderlich, auch in das Erziehungsrecht der Eltern. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt.
Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz
In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen freiwilliger Leistungen, insbesondere durch ihre Förderprogramme und flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung notwendiger landesweiter interdisziplinärer Qualifizierungsstandards sowie eines landesweit effektiven Vollzugs nachhaltig und verlässlich bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau von belastbaren Strukturen.
Wesentliche Bestandteile des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz sind insbesondere
- die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerke frühe Kindheit),
- die Erziehungsberatungsstellen sowie
- die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Darüber hinaus erfolgen auf Landesebene Maßnahmen zur interdisziplinären Qualifizierung, Beratung und Sensibilisierung, insbesondere:
- Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“; Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte; Ausführungen sind auch für die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere Akteurinnen und Akteure des Gesundheitsbereichs relevant und wichtige Grundlage.
- Landesgesetzliche Regelungen sowie sonstige Empfehlungen und Handreichungen auf Landesebene, insbesondere verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe und Schule und Jugendhilfe.
- Spezielle interdisziplinäre Qualifizierungen und Fortbildungen zur Etablierung bayernweiter interdisziplinärer Standards sowie eines systemübergreifenden Schnittstellenmanagements insbesondere zwischen Gesundheitsbereich und Kinder- und Jugendhilfe.
- Fortbildungsinitiativen zu sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Akteurinnen und Akteure des Gesundheitsbereichs.
- Interdisziplinäre Veranstaltungen/Kinderschutzkonferenzen etc.
- Stiftung „Bündnis für Kinder“: Die Stiftung unterstützt und fördert ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
- Bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs.
- Ansprechpersonen und Adressen
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Um den Kinderschutz in Bayern bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und entsprechende fachliche Empfehlungen erstellen zu können, werden weitere Optimierungsmöglichkeiten im regelmäßigen Austausch mit der Praxis interdisziplinär ausgelotet und auf der Grundlage des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt.
Der Flyer „Kinderschutz braucht starke Netze - Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz“ kann im Bestellportal des Sozialministeriums kostenlos als PDF heruntergeladen werden.