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Vorrangig geht es beim Kinderschutz darum, Eltern möglichst frühzeitig in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in Belastungs- oder Überforderungssituationen gerecht werden können.

Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz). Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsaufgabe gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Kinder brauchen starke Eltern

Nur wenige Eltern sind nicht in der Lage, ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachzukommen. Hohe Belastungs- oder Überlastungssituationen sind oftmals ursächlich hierfür. Solche Situationen können insbesondere entstehen in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information. Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung auch in Belastungssituationen gerecht werden können, müssen sie rechtzeitig erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Starke Eltern sind die besten Garanten für eine gute und gesunde Entwicklung ihrer Kinder. Mit den Förderprogrammen Koordinierende Kinderschutzstellen und Erziehungsberatungsstellen hat die Bayerische Staatsregierung deshalb tragfähige und verlässliche Strukturen geschaffen, die Familien in Belastungssituationen gezielte und qualifizierte Unterstützung bieten.

Starker Staat für Kinder in Not

Kinder, als die Schwächsten in unserer Gesellschaft, brauchen aber, wenn es notwendig ist, den Schutz des Staates (staatliches Wächteramt). Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können oder wollen und das Kindeswohl dadurch gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite erforderlich, auch in das Erziehungsrecht der Eltern. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt.

Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz

In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen freiwilliger Leistungen, insbesondere durch ihre Förderprogramme und flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung notwendiger landesweiter interdisziplinärer Qualifizierungsstandards sowie eines landesweit effektiven Vollzugs nachhaltig und verlässlich bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau von belastbaren Strukturen.

Wesentliche Bestandteile des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz sind insbesondere

Darüber hinaus erfolgen auf Landesebene Maßnahmen zur interdisziplinären Qualifizierung, Beratung und Sensibilisierung, insbesondere:

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Um den Kinderschutz in Bayern bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und entsprechende fachliche Empfehlungen erstellen zu können, werden weitere Optimierungsmöglichkeiten im regelmäßigen Austausch mit der Praxis interdisziplinär ausgelotet und auf der Grundlage des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt. 

Der Flyer „Kinderschutz braucht starke Netze - Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz“ kann im Bestellportal des Sozialministeriums kostenlos als PDF heruntergeladen werden.