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Die Zahl der Menschen über 65 Jahre wird in Bayern im Zeitraum von zwei Jahrzehnten von rund 2,7 Millionen (2020) auf insgesamt knapp 3,5 Millionen (2040) ansteigen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040, Demographisches Profil für den Freistaat Bayern, Fürth Januar 2022).

Damit gewinnt neben dem Ausbau altersgerechter Lebensbedingungen und guter Versorgungsstrukturen für ältere Menschen zunehmend die Frage an Bedeutung, wie die ältere Generation in das gesellschaftliche Leben gestaltend mit eingebunden werden kann. Nicht zuletzt geht es auch darum, wertvolle Erfahrungen aus dem Berufs- und Familienleben für unsere Gesellschaft zu sichern.

Die Seniorenpolitik und die Mitwirkung der älteren Menschen in den Gemeinden und Landkreisen ist in erster Linie kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. So ist es der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden und Landkreise in den zurückliegenden Jahren mit großem Engagement gelungen, in Eigenverantwortung und mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums vielfältige Beteiligungsstrukturen zu etablieren und seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln. Aktuell haben rund 91 Prozent der bayerischen Gemeinden eine Seniorenvertretung in Form eines Seniorenbeirates und/oder einer oder eines Seniorenbeauftragten. Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte haben mittlerweile ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept erarbeitet oder sogar bereits fortgeschrieben.

Dialogprozess „SeniorenMitWirkung“

Um die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und überörtlicher Ebene noch weiter zu verbessern, hat die Bayerische Staatsregierung am 25. Oktober 2022 den Entwurf für ein Seniorenmitwirkungsgesetz in den Bayerischen Landtag eingebracht. Zur Vorbereitung hat das Bayerische Sozialministerium im Oktober und November 2020 vier Fachdialoge und eine bayernweite Online-Umfrage durchgeführt. Ziel dieses Beteiligungsprozesses war es, schon im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung das Wissen, die Meinungen und wertvollen Erfahrungen der Beteiligten mit einzubeziehen, die zu gelebter Seniorenmitwirkung in Bayern bereits vorhanden sind.

In den Fachdialogen wurden analog und digital vielfältige Anregungen gegeben und Ansichten ausgetauscht. Parallel wurde unter dem Motto „SeniorenMitWirkung“ eine bayernweite Online-Umfrage gestartet, um möglichst vielen Menschen Gelegenheit zu geben, ihre Meinung einzubringen. Die Resonanz darauf war überwältigend: über 5.300 Personen haben sich vom 1. Oktober bis 22. November 2020 daran beteiligt.

Die Ergebnisse wurden am 26. Januar 2021 in einer digitalen Abschlussveranstaltung vorgestellt und von Frau Staatsministerin a.D. Carolina Trautner, MdL, in einem Expertengespräch hinsichtlich der Erarbeitung eines Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes diskutiert.

Die Moderation der Veranstaltung erfolgte durch Frau Sabine Wenng, Geschäftsführerin der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH. Die aufgezeichnete Abschlussveranstaltung im Videoclip-Format können sie hier nochmals ansehen. 

Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz

Das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz wurde am 2. März vom Bayerischen Landtag verabschiedet und trat zum 1. April 2023 in Kraft. Das Gesetz finden sie hier.

Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung eines Landesseniorenrates. Das Gesetz sieht vor, dass die Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Mitglieder im neuen Landesseniorenrat werden sollen, benennen. Besteht eine Seniorenvertretung sowohl aus ehrenamtlich Tätigen als auch aus hauptamtlich Tätigen und/oder sowohl aus von den Gemeindebürgerinnen und -bürgern gewählten als auch aus von der Gemeinde berufenen Personen, sollten bei der Benennung gewählte vor berufenen und ehrenamtlich Tätige vor hauptamtlich Tätigen Vorrang haben. Die Mitglieder wählen sodann ihre Delegierten und diese wiederum den Vorstand. Die Delegierten und der Vorstand bilden die sogenannte Landesversammlung. Die beim Bayerischen Sozialministerium eingerichtete Geschäftsstelle wird den Landesseniorenrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

Jede Gemeinde wird angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Der Begriff der „Seniorenvertretung“ wird dabei bewusst nicht definiert, damit die bereits gewachsenen, wertvollen Strukturen erhalten bleiben können. Statt auf zentrale bürokratische Vorgaben setzt die Staatsregierung auf passgenaue Unterstützung.

Viele Seniorenvertretungen haben bereits ihre Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder des Landesseniorenrats benannt und die erstmaligen Wahlen der Delegierten und des Vorstandes wurden vom Bayerischen Sozialministerium durchgeführt. Dies geschah in folgenden Schritten:

  • Mit Schreiben vom 26.03.2023 wandte sich Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL, an die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und bat diese um die Benennung von Ansprechpersonen ihrer Seniorenvertretungen.
  • Nachdem aus den Rückmeldungen ein Verteiler derAnsprechpersonen für die kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern erstellt worden war, bat das Sozialministerium die Ansprechpersonen darum, Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder des neuen Landesseniorenrats zu benennen. Im Zuge der Benennung bestand die Möglichkeit, für die Wahl der Delegierten der Landesversammlung des Landesseniorenrats zu kandidieren.
  • Auf Ebene der Landkreise wählten die Mitglieder aus diesen Kandidatinnen und Kandidaten im September/Oktober 2023 in Briefwahlen die Delegierten. Die Landesversammlung des Landesseniorenrates umfasst nun 182 Delegierte.
  • Die Delegierten wählten auf Ebene der Regierungsbezirke aus ihrer Mitte den Vorstand der Landesversammlung. Die Briefwahlen wurden im November/Dezember 2023 durchgeführt. Die Landesversammlung des Landesseniorenrates umfasst acht Vorstandsmitglieder.
  • Dem Landesseniorenrat gehören aktuell (Stand: November 2023) 611 Mitglieder an. Für die Benennung neuer Mitglieder kann bei der Geschäftsstelle des Landesseniorenrats per E-Mail an seniorenmitwirkung@stmas.bayern.de ein Link zu einem Online-Formular angefordert werden. Nach dem 25.08.2023 benannte Mitglieder konnten an den Wahlen der Landesversammlung nicht mehr teilnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenrates.

Orientierungsleitfaden

Begleitend zum Gesetz erstellt das Bayerische Sozialministerium als Arbeitshilfe für die Gemeinden, die Landkreise, die Seniorenvertretungen und sonstige Interessierte einen Orientierungsleitfaden. Dieser Orientierungsleitfaden soll im Sinne eines umfassenden Nachschlagewerks zur Seniorenmitwirkung in Bayern über die vielfältigen Formen der Seniorenmitwirkung informieren und Arbeitshilfen für die konkrete Umsetzung vor Ort – mit zum Beispiel Schritt-für-Schritt Anleitungen und Musterformularen – geben. So sollen die o.g. Adressaten dabei unterstützt werden, das für die jeweiligen lokalen Bedarfe geeignete Mitwirkungsformat und die dafür sinnvollen Rahmenbedingungen zu finden. Grundlage für diesen Leitfaden ist eine umfassende wissenschaftliche Erhebung zur Seniorenmitwirkung in Bayern bei den Gemeinden, die auch alle aktuell bestehenden Formen der Seniorenmitwirkung in Bayern und ihre Rahmenbedingungen aufzeigen soll. Die Erhebung wurde im Sommer 2022 durchgeführt. Der Orientierungsleitfaden wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden.

Seniorenakademie

Die „Seniorenakademie Bayern“ bietet kostenlose Schulungen für ältere bürgerschaftlich engagierte Menschen. Dazu gehören insbesondere Seminare für die kommunalen Seniorenvertretungen.

LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.

Der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. (LSVB e.V.) ist die überparteiliche Dachorganisation der kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern. Der LSVB setzt sich für die Interessen älterer Menschen in den Bereichen soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Mobilität ein.

Organe des LSVB e.V. sind:

  • die Landesdelegiertenversammlung,
  • der Vorstand und
  • ein Beirat.

Es ist wichtig, älteren Menschen einen Platz im Wirtschafts- und Arbeitsleben sowie im sozialen und politischen Leben einzuräumen, der den demografischen Veränderungen angemessen ist. Ebenso wichtig ist es, Rahmenbedingungen für eine aktive Mitgestaltung zu schaffen, denn zahlreiche ältere Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens.

 

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Hier finden Sie weitere Informationen zum LSVB e.V..