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Die Bedeutung der Inklusion
Inklusion ist mehr als Integration
Die zentrale Idee der Inklusion ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Ob beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, in der Schule, auf Veranstaltungen, in Vereinen oder im Kreis der Familie: Jeder wird von der Gesellschaft so akzeptiert, wie er ist, und kann ein Leben ohne Barrieren führen.
Mittendrin statt nur dabei
Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein.
Integration erfordert, dass sich der Mensch mit Behinderung weitgehend den vorhandenen Gegebenheiten anpasst.
Inklusion geht weiter: Menschen mit Behinderung können von Anfang an am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben. Und zwar:
Integration
Menschen mit Behinderung werden unterstützt, damit sie an der auf Menschen ohne Behinderung zugeschnittenen Welt (mehr oder weniger) teilhaben können.
Inklusion
Wir gestalten unsere Welt so, dass ALLE Menschen gleichberechtigt und ohne Barrieren teilhaben.
Selbstbestimmt leben
Selbstbestimmt leben heißt, das eigene Leben zu gestalten, ohne in die Abhängigkeit von anderen zu geraten.
Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb Menschen mit Behinderung in ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung.
Natürlich brauchen Menschen mit Behinderung weiterhin Unterstützung im Alltag. Sie sollten jedoch selbst entscheiden können, was sie zum Beispiel anziehen oder essen, wo sie arbeiten und wohnen möchten. Menschen, die mehr Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für ihr Leben haben, können ihre Persönlichkeit besser einbringen und die Lebensqualität steigern. Genau das macht Selbstbestimmung aus.
In der UN-Behindertenrechtskonvention sind Rechte festgeschrieben, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Dazu gehören unter anderem:
- Unabhängige Lebensführung. Artikel 19 gibt Menschen mit Behinderung das Recht, „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“.
- Persönliche Mobilität. Artikel 20 gibt vor, dass man sich in seiner Umgebung frei bewegen kann. Dazu gehören auch eine barrierefreie Umwelt und das Recht auf Mobilitätshilfen wie zum Beispiel einen Rollstuhl.
- Zugang zu Informationen und freie Meinungsäußerung. Artikel 21 sieht Informationen als wichtige Entscheidungsgrundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Informationen müssen daher rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zugänglich sein – am besten in Form spezieller Formate und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind.
- Achtung der Privatsphäre. Laut Artikel 22 dürfen keine willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffe in das Privatleben erfolgen. Gerade weil Menschen mit Behinderung häufig der Rückzugsraum ins Private fehlt, muss dieser besonders geschützt sein.
Gleichberechtigt sein
Gleichberechtigung ist das genaue Gegenteil von Diskriminierung. Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Kultur, seiner Muttersprache, einer Behinderung, seines Geschlechts oder Alters benachteiligt werden.
Dazu zählt auch der diskriminierungsfreie Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Ziel ist, dass Kinder möglichst unter gleichen Voraussetzungen aufwachsen und lernen können. Von der Kindertageseinrichtung über die Schule bis zum Studium.
Erfahren Sie mehr über „Inklusives Lernen“.
Auch später, im Arbeitsleben, ist Gleichberechtigung die Basis für persönlichen Erfolg. Gerade für Menschen mit Behinderung verspricht die Teilhabe am Arbeitsleben einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft und bringt soziale Anerkennung.
Erfahren Sie mehr über „Inklusives Arbeiten“.
Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, ihre Wohnform frei zu wählen. Dazu zählt auch, wo und mit wem sie leben. Heutzutage gibt es unterschiedliche Wohnmodelle und -formen, die ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Erfahren Sie mehr über „Inklusives Wohnen“.
Gleichberechtigung betrifft alle Lebensbereiche. Sie fängt bei einer guten gesundheitlichen Versorgung an und geht bis zu vielfältigen Freizeit- und Tourismusangeboten, die auf Menschen mit Behinderung abgestimmt sind.
Erfahren Sie mehr über „Inklusives Leben“.
Uneingeschränkt am Leben teilnehmen
Barrierefreiheit besteht aus mehr als nur Rampen bauen oder Türen größer machen. Es geht um ein generelles, gleichberechtigtes Zugangsrecht zu allen wichtigen Bereichen im Leben. Dazu zählt unter anderem der barrierefreie Zugang zu Transportmitteln und Gebäuden – aber vor allem auch zu Informations- und Kommunikationstechnologien.
Gerade im Internet sind barrierefreie Angebote wichtig. Denn hier kann der behinderte Mensch selbst z. B. von zu Hause aus oder vom Arbeitsplatz Informationen abrufen.
Das Ziel: Inklusion aller Menschen
Oberstes Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, steht die Schärfung des Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderung an erster Stelle. Denn ohne die Akzeptanz der Gesellschaft und das Miteinander-leben-Wollen ist Inklusion nicht möglich.
In der Umsetzung muss vor allem die Vielfalt der Behinderungsarten berücksichtigt werden. Körperlich behinderte Menschen haben andere Bedürfnisse als geistig oder psychisch behinderte, sehbehinderte oder gehörlose Menschen. Hier reichen häufig schon kleine Maßnahmen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zum Beispiel das Übersetzen in Gebärdensprache oder das Anpassen von Schriftgrößen.
Information
Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung weltweit. Sie besteht aus 50 Artikeln, die sich intensiv mit alltäglichen Themen auseinandersetzen.
Hier finden Sie die Erläuterungen zur UN-Konvention in leichter Sprache.
In Bayern ist der Bayerische Aktionsplan die Basis für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. Zum Bayerischen Aktionsplan.
Aktionsplan für ein inklusives Bayern
Für Bayern hat die Behindertenpolitik schon immer einen hohen Stellenwert. Vieles, was die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt, ist in Bayern bereits Wirklichkeit.
Der Freistaat setzte zum Beispiel sein Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) schon 2003 in Kraft und war damit eines der ersten Bundesländer in Deutschland mit entsprechenden Regelungen.
Im Zentrum steht der Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe.
Für die zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Freistaat Bayern den Bayerischen Aktionsplan erarbeitet. Dabei war und ist der Austausch mit Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderung von besonderer Bedeutung.
Schwerpunkte des Bayerischen Aktionsplans:
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Achtung ihrer Rechte, ihrer Würde und ihrer Fähigkeiten.
- Inklusive Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit.
- Die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu enthält der Bayerische Aktionsplan viele Maßnahmen und Programme.
- Die Beseitigung doppelter Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, z. B. mit Maßnahmen zur Gewaltprävention und -intervention.
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen – von öffentlichen Transportmitteln bis zur Informationsbeschaffung.
- Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung sowie Kostenbeteiligung durch den Bund an der Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Information
Sie wollen mehr über die Inhalte des Bayerischen Aktionsplans erfahren? Hier finden Sie den Aktionsplan zum Download:
Website „Arbeitswelt inklusiv“
Miteinander arbeiten: gute Beispiele, Storys, Erfolge!
Website „Bayern barrierefrei“
Erleben Sie, wie Barrierefreiheit unsere Welt verändert.