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Ehrung für Arbeitsjubilare
Jahrzehntelang im Dienst
In Bayern tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine 25-, 40-, 50- oder 60-jährige Dienstzeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung durch die Bayerische Arbeitsministerin erhalten. Die Ausstellung der Ehrenurkunden erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers.
Hier finden Sie die Bekanntmachung vom 01.07.1988 über die Ehrung von Arbeitsjubilaren.