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Frauenpolitik und Schutz von Frauen gegen Gewalt

Hier finden Sie eine Übersicht über die gesammelten Flyer, Broschüren sowie Studien im Bereich Frauenpolitik und Gewaltschutz gegen Frauen.
Die Materialien stehen kostenlos für Sie zum Download zur Verfügung.
 

Infos zum Thema Frauen und Gleichstellung

Infos zum Entgelttransparenzgesetz

Entgelttransparenz wirkt Benachteiligungen entgegen und schafft so Vertrauen bei den Beschäftigten. Diese Broschüre richtet sich vorrangig an Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte und informiert sie praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz. Die Praxisbroschüre enthält Informationen zum individuellen Auskunftsanspruch, zu betrieblichen Prüfverfahren und zur Berichtspflicht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Anhand von Musterbeispielen und Checklisten wird insbesondere das Vorgehen bei einem individuellen Auskunftsanspruch veranschaulicht.

Zur Broschüre „Das Entgelttransparenzgesetz: Ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte“

Die Broschüre informiert über das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das am 06.07.2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel: Frauen und Männer müssen für gleiche und gleichwertige Arbeit auch das gleiche Entgelt erhalten. Die Broschüre enthält kompakte Informationen zu den Kernpunkten des Gesetzes sowie den Gesetzestext im Wortlaut. Zudem enthält die Broschüre Auszüge aus anderen Gesetzen mit Bezug zum Entgeltgleichheitsgebot.

Zur Broschüre „Das Entgelttransparenzgesetz: Informationen zum Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz

 

Infos zu Familie & Beruf

Broschüre: Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten

Die Broschüre gibt einen Überblick über die gesetzlichen Folgen der Eheschließung und des Unterhaltsrechts sowie die Rechtslage bei einer Partnerschaft ohne Eheschließung. Sie informiert über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und erläutert dazu die verschiedenen Möglichkeiten. Die Broschüre soll Denkanstöße geben, sie kann und soll jedoch eine anwaltliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen.

Zur Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“.

Frauen verdienen überall in Europa und in Deutschland deutlich weniger als Männer. Die unbereinigte Lohnlücke liegt in Europa bei 14 Prozent (2019), in Deutschland bei 19,0 Prozent (2016) und in Bayern bei 23,0 Prozent (2019).

Kinospot: Schluss mit dem Unsinn.

Quotenbericht 2020

Vierte jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.

Zum Quotenbericht 2020

Infos zum Thema Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt: Broschüre der Bayerischen Polizei

Häusliche Gewalt ist strafbar. Die Bayerische Polizei berät, informiert und gibt Hinweise, wo die Opfer von häuslicher Gewalt Hilfe finden können. Viele Infos finden Sie in der Info-Broschüre (Erscheinungsjahr: November 2014): Zur Broschüre „Häusliche Gewalt – Die Bayerische Polizei informiert“ als Download (PDF)

Broschüre: Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Einen wichtigen Beitrag zum Schutz von gewaltbetroffenen Menschen leistet das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Es bezweckt die Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen.

Um zu erreichen, dass der Täter sich an die gerichtlichen Schutzanordnungen hält, können die Gerichte auf Antrag des Opfers ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft für den Fall des Verstoßes gegen die Schutzanordnung verhängen. Schließlich macht sich der Täter bei einem Verstoß gegen eine Schutzanordnung nach § 4 GewSchG strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Mehr Infos zum Gewaltschutzgesetz liefert die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Erscheinungsjahr: Dezember 2017): Zur Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ als Download (PDF)

Broschüre: Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen

Jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den eigenen Partner. Diese Broschüre (Erscheinungsjahr: Januar 2014) zeigt Wege auf, wo professionelle Hilfe zu finden ist und welche Unterstützungsangebote und rechtlichen Möglichkeiten der Staat anbietet.

Zur Broschüre „Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen“ als Download (PDF)

Broschüre: Wie sich Opfer wehren können

Gerade in Fällen häuslicher Gewalt, Stalking und sexueller Nötigung ist es für die Opfer sehr schwer, die Taten zur Anzeige zu bringen und den Schutz von Polizei und Justiz zu suchen. Oftmals sind Scham oder die Sorge, möglicherweise einen nahen Angehörigen belasten zu müssen, zu groß. Zu groß vielleicht auch deshalb, weil den Opfern ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht bekannt sind und sie keine klare Vorstellung davon haben, was passiert, wenn sie sich an Polizei und Justiz wenden. In der Broschüre „Wie sich Opfer wehren können“ (Erscheinungsjahr: April 2017) wird kurz und verständlich dargestellt, was die Justiz für Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt oder sexueller Nötigung tun kann.

Zur Broschüre „Wie sich Opfer wehren können“ als Download (PDF)

Broschüre: Als Zeuge vor Gericht

Sie haben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, in dem Sie zu einer Vernehmung als Zeuge in einem Zivil- oder Strafprozess vor Gericht geladen werden. Wenn Sie noch nie vor Gericht ausgesagt haben, werden Sie viele Fragen auf dem Herzen haben: Welche Aufgaben kommen auf mich zu? Muss ich vor Gericht erscheinen? Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Muss ich aussagen? Muss ich meine Aussage beeiden? Welche Rechte habe ich als Zeuge? Diese Fragen will Ihnen die Informationsschrift „Als Zeuge vor Gericht“ (Erscheinungsjahr: Dezember 2016) beantworten.

Muss ich im Strafverfahren als Opfer eine Aussage vor Gericht machen? In dieser Broschüre finden Sie Informationen zum Gewaltschutzgesetz: Zur Broschüre „Als Zeuge vor Gericht“ als Download (PDF)

Gewaltschutzgesetz: Infos in mehreren Sprachen

Mit dem Gewaltschutzgesetz wurden die zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Der Flyer „Das Gewaltschutzgesetz – Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt“ (Erscheinungsjahr: August 2016) gibt einen Überblick über die Möglichkeiten dieses Gesetzes, aber auch über weitere Hilfsangebote.

Zum Flyer „Das Gewaltschutzgesetz“

Das Gewaltschutzgesetz (Gesetzestext)

Am 01.01.2002 ist das „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ in Kraft getreten. Das darin enthaltene Gewaltschutzgesetz schafft eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts. Diese umfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

Des Weiteren ist eine Anspruchsgrundlage für die – zumindest zeitweise – Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung aufgenommen worden, wenn die verletzte Person mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Das einschlägige Verfahrens- und Vollstreckungsrecht wurde so überarbeitet, dass die betroffenen Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können. Zum Gewaltschutzgesetz

Studie: Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen

Die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beim Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) in Auftrag gegebene „Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ (Erscheinungsjahr: Februar 2016) befasst sich mit der Bedarfslage im Unterstützungssystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern. Zur Studie „Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ als Download (PDF)

Studie: Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen                                                                                                                         

Die Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ (Erscheinungsjahr Juli 2014) bietet neue Erkenntnisse. Gewalt gegen Frauen ist demnach kein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Die Studie beinhaltet genauere Aussagen über das Ausmaß unterschiedlicher Schweregrade und den Kontext von Gewalt gegen Frauen. Untersucht wurde außerdem, welche Faktoren das Risiko von Gewalt gegen Frauen erhöhen oder vermindern und welche Konsequenzen dies für die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen hat.

Die Untersuchung basiert auf der repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde. Für die Studie waren mehr als 10.000 Frauen befragt worden. Diese umfangreichen Daten wurden für die vorliegende Studie neu ausgewertet.

Zur Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ als Download (PDF)

Studie: Lebenssituation und Belastung von Frauen mit Behinderungen

Mit der im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2012 abgeschlossenen bundesdeutschen Prävalenzstudie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ (Erscheinungsjahr: August 2013) wurden erstmalig umfangreiche Daten erfasst zu Gewalt und Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen, zu psychischer und physischer Gesundheit, Partnerschaft und Familie sowie zur beruflichen Situation und Lebenssituation von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Die Untersuchung besteht aus einer repräsentativen Befragung von 1.561 Frauen zwischen 16 bis 65 Jahren mit starken und dauerhaften Beeinträchtigungen und Behinderungen sowohl in Haushalten als auch in Einrichtungen, einer nichtrepräsentativen Zusatzbefragung von 341 seh-, hör- und schwerstkörper-/mehrfachbehinderten Frauen und einer qualitativen Befragung von 31 von Gewalt betroffenen Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Die Ergebnisse zeigen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen in besonders hohem Ausmaß Opfer von Gewalt in jeglicher Form werden und darüber hinaus oft vielfältigen Formen von Diskriminierungen und struktureller Gewalt ausgesetzt sind.

Zur Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen“ als Download (PDF)

Landesspezifische Auswertung: Zwangsverheiratung – Situation in Bayern

Die Auswertung „Zwangsverheiratung – Situation in Bayern“ (Erscheinungsjahr: Mai 2015) nimmt das Thema Zwangsverheiratung in Bayern in den Blick und liefert empirische Kenntnisse zum Vorkommen. Sie basiert auf einer im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellten Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“.

Zur Auswertung „Zwangsverheiratung – Situation in Bayern“ (PDF)

Infos zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationsflyer Prostituiertenschutzgesetz

Der mehrsprachige Informationsflyer „Das Prostituiertenschutzgesetz – Informationen für Personen, die der Prostitution nachgehen“ (Erscheinungsjahr: Mai 2017) für Prostituierte dient dazu, die in der Prostitution tätigen Personen über die Neuregelungen des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes zu informieren und ihnen den Zugang zu den zuständigen Behörden zu erleichtern.

Zum Flyer „Das Prostituiertenschutzgesetz“

Das Prostitutionsschutzgesetz

Das Prostitutionsschutzgesetz ist ein Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu, die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes auszuschließen.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

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