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Bedarfsplanung

Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können und dabei einen effizienten Einsatz der kommunalen Haushalts- und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten. Der nachfolgende Praxisleitfaden möchte die bayerischen Landkreise, Städte und Gemeinden bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Bedarfsplanung für einen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsplatz unterstützen.

„Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung“

Ergänzend dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Studie zur Ermittlung des Ganztagsbedarfs von Grundschulkindern in Auftrag gegeben. Der Bericht „Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Bayern“ der Prognos AG in Zusammenarbeit mit Kantar Public ist abrufbar unter:

Studie "Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Bayern" (Prognos AG)

Diese Studie gibt eine repräsentative Einschätzung der elterlichen Bedarfe und dient der Orientierung. Sie entbindet die Kommunen jedoch nicht davon, in eigener Zuständigkeit vor Ort Erhebungen zur Ermittlung des Ganztagsbedarfs von Grundschulkindern auf örtlicher Ebene durchzuführen und entsprechende Schlussfolgerungen für den erforderlichen Ganztagsausbau zu ziehen.