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Bedarfsplanung
Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können und dabei einen effizienten Einsatz der kommunalen Haushalts- und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten. Der nachfolgende Praxisleitfaden möchte die bayerischen Landkreise, Städte und Gemeinden bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Bedarfsplanung für einen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsplatz unterstützen.
„Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung“