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Rahmenbedingungen / Rechtsanspruch

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.

Auch mit Blick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist zu erwarten, dass sich die vorhandene Betreuungslandschaft weiterentwickelt. Die konzeptionelle, räumliche und personelle Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe soll intensiviert werden. Mit sogenannten Kombieinrichtungen werden Kooperationsmodelle erprobt.

Ansprechpartner für Informationen über die örtlichen Angebote

Für nähere Informationen über die örtlichen Angebote der Ganztagsbildung für Schulkinder und verfügbare Plätze vor Ort stehen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen ebenso wie die zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

Ansprechpartner für förderrechtliche Fragen

Die für den Vollzug zuständigen Sachgebiete der Regierungen sind Ansprechpartner für alle mit dem Landesförderprogramm „Ganztagsausbau“ zusammenhängenden Fragen. Die Regierungen sind unter folgenden Funktionspostfächern per E-Mail zu erreichen:

Oberbayern Ganztagsausbau@reg-ob.bayern.de
Niederbayern Ganztagsausbau@reg-nb.bayern.de
Oberpfalz Ganztagsausbau@reg-opf.bayern.de
Oberfranken Ganztagsausbau@reg-ofr.bayern.de
Mittelfranken Ganztagsausbau@reg-mfr.bayern.de
Unterfranken Ganztagsausbau@reg-ufr.bayern.de
Schwaben Ganztagsausbau@reg-schw.bayern.de