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Für Arbeitsuchende
Wir wollen Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen und vermeiden. Daher unterstützen wir Personen, die arbeitslos geworden sind, von Beginn an bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Damit verhindern wir, dass sie sich zu weit vom Arbeitsmarkt entfernen. Gleichzeitig wollen wir uns um Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen besonders kümmern.
Wichtig ist, dass sich die Beraterinnen und Berater in den Jobcentern mehr Zeit für ihre Kundinnen und Kunden nehmen können. So können sie passgenaue Hilfe entwickeln. Außerdem ist die Vernetzung der Jobcenter mit weiteren Stellen wichtig, damit die möglichen Hilfen auch aus einem Guss kommen.
Flankierend stehen in Bayern für jede Zielgruppe, die auf Grund verschiedener Hemmnisse eine besondere Unterstützung benötigt, passgenaue Landesförderprogramme zur Verfügung, welche nachfolgend kurz dargestellt werden. Sie finden zu jeder Lebenslage einen Link zu den passenden Förderprogrammen. Für die Frage, ob an Ihrem Wohnort ein Projekt mit der entsprechenden Landesförderung durchgeführt wird, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Jobcenter, die Arbeitsagentur oder einen der Projektträger, wie z.B. IHK, HWK, bfz, VHS, Wohlfahrtsverbände etc.
Alleinerziehende: Ein erwachsener Elternteil, welcher mindestens eins oder mehrere seiner eigenen Kinder oder Adoptivkinder, unter 18 Jahren, großzieht.
Menschen mit Behinderung: Ein Mensch, welcher durch eine körperliche und/oder seelische Beeinträchtigung den Alltag auf beschwerlichere Weise meistern muss.
Ohne Berufsabschluss: Eine Person, welche weder einen betrieblichen/dualen, schulischen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss erworben hat.
Junge Menschen: Eine Person, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ältere: Eine Person, welche sich im mittleren Lebensabschnitt bis hin zum Renteneintrittsalter befindet.
Erkrankte jeglicher Art (ohne schwerbehinderte Menschen): Ein Mensch, welcher aufgrund eines medizinisch bekannten oder unbekannten Krankheitsbildes vom gesunden Menschen abweicht – hierbei ist es unerheblich, ob es sich um körperliche oder geistige Erkrankungen handelt.
Pflegende Angehörige (Pflegeperson): Eine Person, welche einen oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegt.