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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben den Auftrag, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Als trägerunabhängige Lotsen stehen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Zudem unterstützen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Antragstellung der zur Verfügung stehenden Förderleistungen und nehmen so den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die erforderliche „Laufarbeit“ im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ab.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind im Auftrag des ZBFS-Inklusionsamts mit seinen sieben Regionalstellen tätig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales sowie unter eaa-bayern.de.

Unter der bayernweit einheitlichen und kostenfreien Telefonnummer 0800 904 00 01 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der für sie regional zuständigen Ansprechstelle in Kontakt treten. Die für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle finden Sie auch unter: eaa-bayern.de.