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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland
FSJ auch im Ausland möglich
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) kann auch im Ausland geleistet werden. Der entsendende Träger des FSJ muss jedoch seinen Sitz im Inland haben und als Träger des FSJ im Ausland von der zuständigen Landesbehörde zugelassen sein.
Ein FSJ im Ausland kann längstens zwölf Monate geleistet werden. Anders als bei einem FSJ im Inland müssen Bildungsveranstaltungen zur Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt und zur Nachbereitung stattfinden. Falls der Träger ein Zwischenseminar im Ausland sicherstellen kann, verkürzen sich die vorbereitenden Veranstaltungen entsprechend.
Für das FSJ im Ausland gibt es die gleichen Leistungen wie für das FSJ im Inland. Bei einem Auslands-FSJ werden jedoch oft von den Teilnehmenden Finanzierungsbeiträge verlangt.
Die Nachfrage nach Plätzen für ein FSJ im Ausland übersteigt die Zahl der angebotenen Plätze meist erheblich. Bewerben Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.
In Bayern ist derzeit ein Träger für das FSJ im Ausland zugelassen:
Internationaler Bund (IB)
Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
IB Süd
Freiwilligendienste im Ausland
Schanzäckerstraße 10
90443 Nürnberg
Tel.: (0911) 94 53 632
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Daneben steht Ihnen das Team des IB in Kassel für alle Fragen rund um Freiwilligendienste im Ausland zur Verfügung:
Internationaler Bund (IB)
Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
Freiwilligendienste im Ausland
Königsplatz 57
34117 Kassel
Tel.: (0561) 57 46 370
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Weiterführende Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Ausland erhalten Sie auf der Website des Trägers Internationaler Bund (IB).