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Arbeitsmarktpolitik
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Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im April 2023
- Die Arbeitslosenquote liegt im April mit 3,3 % leicht unter dem Niveau des Vormonats (3,4 %). Der Arbeitsmarkt präsentiert sich trotz der großen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten weiterhin robust.
- Mit aktuell 251.241 Personen reduziert sich die Arbeitslosigkeit aufgrund der weiteren Frühjahrsbelebung im Vormonatsvergleich um - 7.491 Menschen bzw. - 2,9 %. Der Rückgang der Arbeitslosenzahl im April ist saisonal üblich, auch wenn dieser Rückgang schwächer ausfällt als in den Vorjahren.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit angestiegen. Gegenüber April 2022 hat sie sich um rund + 33.700 Personen bzw. + 15,5 % erhöht. Neun Zehntel des Anstiegs ist auf die Registrierung von ausländischen Arbeitslosen zurückzuführen – zwei Drittel allein auf die Arbeitslosmeldung ukrainischer Geflüchteter.
- Bayern hat weiterhin bundesweit die geringste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (5,7 %). Bayern hat auch eine deutlich geringere Arbeitslosenquote als Baden-Württemberg (3,8 %).
- Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,0 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchsten Arbeitslosenquoten weisen im April 2023 der Regierungsbezirk Oberfranken mit 3,7 % und Mittelfranken mit 3,9 % auf.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 0,9 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.
Im Berichtszeitraum können 45 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 47 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm hat mit einer Arbeitslosenquote von 1,9 % bundesweit den geringsten Wert.
3,3 %
4,5 %
4,2 %
2,9 %
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3,1 %
2,7 %
2,8 %
3,1 %
3,5 %
3,5 %
2,7 %
3,3 %
5,0 %
4,2 %
5,4 %
3,1 %
2,7 %
2,3 %
3,3 %
2,4 %
3,1 %
3,7 %
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6,0 %
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3,6 %
3,0 %
3,4 %
3,4 %
3,5 %
3,5 %
4,7 %
4,5 %
4,0 %
5,0 %
5,9 %
3,4 %
2,5 %
2,6 %
2,7 %
2,5 %
2,5 %
2,3 %
2,1 %
3,6 %
6,1 %
6,6 %
3,7 %
3,4 %
3,2 %
2,8 %
2,8 %
2,6 %
3,5 %
2,0 %
2,6 %
2,3 %
5,4 %
3,9 %
3,5 %
3,8 %
2,5 %
2,8 %
2,6 %
2,0 %
2,4 %
2,6 %
2,6 %
2,2 %
2,2 %
2,0 %
2,4 %
unter 2,0 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ingolstadt, Stadt | 3,3 % |
München, Landeshauptstadt, Stadt | 4,5 % |
Rosenheim, Stadt | 4,2 % |
Altötting | 2,9 % |
Berchtesgadener Land | 3,5 % |
Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,0 % |
Dachau | 2,4 % |
Ebersberg | 2,3 % |
Eichstätt | 2,3 % |
Erding | 2,2 % |
Freising | 2,7 % |
Fürstenfeldbruck | 2,9 % |
Garmisch-Partenkirchen | 3,4 % |
Landsberg am Lech | 2,5 % |
Miesbach | 2,5 % |
Mühldorf a.Inn | 3,5 % |
München | 2,6 % |
Neuburg-Schrobenhausen | 2,6 % |
Pfaffenhofen a.d.Ilm | 1,9 % |
Rosenheim | 2,5 % |
Rosenheim | 2,5 % |
Starnberg | 3,1 % |
Traunstein | 2,7 % |
Weilheim-Schongau | 2,7 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Landshut, Stadt | 5,3 % |
Passau, Stadt | 5,0 % |
Straubing, Stadt | 5,5 % |
Deggendorf | 3,1 % |
Freyung-Grafenau | 3,1 % |
Kelheim | 2,7 % |
Landshut | 2,8 % |
Passau | 3,1 % |
Regen | 3,5 % |
Rottal-Inn | 3,5 % |
Straubing-Bogen | 2,7 % |
Dingolfing-Landau | 3,3 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Amberg, Stadt | 5,0 % |
Regensburg, Stadt | 4,2 % |
Weiden i.d.OPf., Stadt | 5,4 % |
Amberg-Sulzbach | 3,1 % |
Cham | 2,7 % |
Neumarkt i.d.OPf. | 2,3 % |
Neustadt a.d.Waldnaab | 3,3 % |
Regensburg | 2,4 % |
Schwandorf | 3,1 % |
Tirschenreuth | 3,7 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Bamberg, Stadt | 4,3 % |
Bayreuth, Stadt | 4,9 % |
Coburg, Stadt | 6,0 % |
Hof, Stadt | 6,0 % |
Bamberg | 2,5 % |
Bayreuth | 3,2 % |
Coburg | 3,6 % |
Forchheim | 3,0 % |
Hof | 3,4 % |
Kronach | 3,4 % |
Kulmbach | 3,5 % |
Lichtenfels | 3,5 % |
Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 4,7 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ansbach, Stadt | 4,5 % |
Erlangen, Stadt | 4,0 % |
Fürth, Stadt | 5,0 % |
Nürnberg, Stadt | 5,9 % |
Schwabach, Stadt | 3,4 % |
Ansbach | 2,5 % |
Erlangen-Höchstadt | 2,6 % |
Fürth | 2,7 % |
Nürnberger Land | 2,5 % |
Nürnberger Land | 2,5 % |
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 2,3 % |
Roth | 2,1 % |
Weißenburg-Gunzenhausen | 3,6 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Aschaffenburg, Stadt | 6,1 % |
Schweinfurt, Stadt | 6,6 % |
Würzburg, Stadt | 3,7 % |
Aschaffenburg | 3,4 % |
Bad Kissingen | 3,2 % |
Rhön-Grabfeld | 2,8 % |
Haßberge | 2,8 % |
Kitzingen | 2,6 % |
Miltenberg | 3,5 % |
Main-Spessart | 2,0 % |
Schweinfurt | 2,6 % |
Würzburg | 2,3 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Augsburg, Stadt | 5,4 % |
Kaufbeuren, Stadt | 3,9 % |
Kempten (Allgäu), Stadt | 3,5 % |
Memmingen, Stadt | 3,8 % |
Aichach-Friedberg | 2,5 % |
Augsburg | 2,8 % |
Dillingen a.d.Donau | 2,6 % |
Günzburg | 2,0 % |
Neu-Ulm | 2,4 % |
Lindau (Bodensee) | 2,6 % |
Ostallgäu | 2,6 % |
Unterallgäu | 2,2 % |
Unterallgäu | 2,2 % |
Donau-Ries | 2,0 % |
Oberallgäu | 2,4 % |
- Die Arbeitskräftenachfrage bleibt in der langfristigen Betrachtung sehr hoch, ist aber weniger dynamisch. Mit 151.184 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum März 2023 zwar rund 480 mehr Stellen im Bestand (+ 0,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurden aber weniger Arbeitsstellen gemeldet (- 2,0 %).
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern liegt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Februar 2023 bei rund 5,89 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 83.000 bzw. 1,4 %.
- Bei einer Jugendarbeitslosenquote von 2,7 % sind rund 4.600 junge Menschen mehr arbeitslos als im Vorjahr. Dies ist ein Anstieg um + 27,1%. Auch die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 6,5 % bzw. rund + 5.900). Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um - 0,5 % bzw. um - 107. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 60.000 und ist erfreulicherweise deutlich geringer als im Vorjahr (- 6,2 % bzw. rund - 3.900). Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 97.600 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich – auch infolge der Registrierung ukrainischer Arbeitsloser – ein deutlicher Anstieg um + 45,1 % bzw. rund + 30.300 Personen.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,6 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,2 % doppelt so hoch.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2022
Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt und die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2022
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.