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Bildungs- und Erziehungsbereiche
Werteorientierung und Religiosität
Die ethische und religiöse Bildung sind in § 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 161 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien
Fortbildungsangebote: In der trägerübergreifenden Fortbildungsdatenbank werden alle staatlich geförderten Fortbildungen in Bayern, die sich an pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wenden und von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und der Bayerischen Verwaltungsschule ausgeschrieben werden, eingestellt. Hier finden sich u. a. Fortbildungsangebote zur Wertorientierung und Religiosität.
Die Akademie „Kinder philosophieren“ im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. bietet Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an. Sie arbeitet an der Weiterentwicklung und Verankerung des Philosophierens als Bildungs- und Erziehungsprinzip in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie in der Ausbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften.
Gemeinsam mit der Stiftung Zuhören entwickelte die Akademie „Kinder philosophieren“ unterstützt von Pädagogen aus 13 bayerischen Kindergärten und Schulen „HörensWert“, ein Konzept zur Wertebildung.
Bei „HörensWert“ werden auch die Eltern einbezogen. Das Projekt wurde 2010 – 2011 vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) evaluiert. Die Studie zeigt deutliche Effekte hinsichtlich der kindlichen Diskussionskompetenzen. Bei den Pädagoginnen und Pädagogen ist das Bewusstsein für das eigene Zuhören gestiegen und das Methodenrepertoire im Bereich Zuhören reichhaltiger geworden. „HörensWert“ zeigt auf, wie Wertebildung kindgerecht in die Praxis umgesetzt werden kann.
In diesem Rahmen entstand die Publikation „Ganz Ohr für das, was zählt: Zuhören, Mitreden, Werte erleben. Für Kinder in Kita und Schule“ von Bralo-Zeitler & Schönicke.
Die Handreichung „HörensWert – Kinder fragen, antworten, verstehen“ richtet sich an interessierte Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, die „HörensWert“ einsetzen wollen. Sie gibt u. a. zum Wert Ehrlichkeit Anregungen, wie die Wertebildung in Familie und Kindertageseinrichtung gemeinsam angestoßen werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Website: Fortbildungsdatenbank
- Website: „Kinder philosophieren“
- Website: Stiftung Zuhören
- Website: „HörensWert“
- Broschüre „HörensWert“
- Broschüre „HörensWert“ – Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung
- Website: „Ganz Ohr für das, was zählt: Zuhören, Mitreden, Werte erleben. Für Kinder in Kita und Schule“
- Broschüre „HörensWert – Kinder fragen, antworten, verstehen“
Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
Die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen ist in § 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 174 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien
PERIK (Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag) ist ein Bogen zur Beobachtung der sozial-emotionalen Entwicklung. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) ist sein Einsatz oder der eines „gleichermaßen geeigneten“ Beobachtungsverfahrens zum 01.09.2008 verbindlich vorgegeben. Der Einsatz ist gleichzeitig nach Art. 19 Nr. 10 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen. Das pädagogische Personal begleitet und dokumentiert den Entwicklungsverlauf bei allen Kindern anhand des PERIK-Beobachtungsbogens oder eines „gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens“.
Die Beobachtungsinstrumente, die als „gleichermaßen geeignete Beobachtungsbögen“ anstelle des PERIK anerkannt sind, sind im 142. BayKiBiG-Newsletter aufgelistet.
Andere Verfahren der Beobachtung und Dokumentation – darunter auch Portfolios (im Wesentlichen verstanden als Sammlungen von Produkten kindlicher Aktivität, z. B. Zeichnungen), die nicht im Rahmen der Bildungs- und Lerngeschichten (Leu et al., 2007) zum Einsatz kommen – können ergänzend, aber nicht alternativ zur Beobachtung mit dem PERIK für Kinder im Alter von 3,5 Jahren bis zur Einschulung verwendet werden.
Für Kinder im Schulalter ist der PERIK zwar anwendbar, aber nicht verbindlich vorgegeben.
Es gibt verschiedene Programme zum Umgang mit Emotionalität und Konflikten und zur Gestaltung sozialer Beziehungen, z. B.:
- Freunde ist ein pädagogisches Programm zur Lebenskompetenzförderung in Kindertageseinrichtungen.
- Mit mir nicht! ist ein Präventionsprogramm, das Kinder bereits im Kindergarten in die Lage versetzen soll, über ihre Gefühle und ihre Befindlichkeiten zu sprechen und diese in der Gruppe bewusst zu erleben.
- Faustlos fördert gezielt sozial-emotionale Kompetenzen in den Bereichen Empathie, Impulskontrolle und Umgang mit Ärger und Wut.
- Papilio zielt vor allem auf die sozial-emotionalen Kompetenzen, denn diese werden als Grundlage für psychosoziale Gesundheit und das Erlernen diverser anderer Fähigkeiten betrachtet.
Sprache und Literacy
Die Förderung von Sprache und Literacy ist in § 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 195 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Während für Kindergärten sprachliche Bildung schon seit 1972 eine landesrechtlich verankerte Kernaufgabe ist, ist sie es mit Inkrafttreten des BayKiBiG im Jahr 2005 für alle Arten von Kindertageseinrichtungen geworden, d. h. für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder (vgl. Art. 13 Abs. 3 BayKiBiG, § 5 AVBayKiBiG). Nach Art. 12 BayKiBiG sind die Träger zudem verpflichtet, für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf spezifische Maßnahmen sprachlicher Bildung und Förderung sicherzustellen; dazu zählen Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer sprachlichen Entwicklung sowie Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse verfügen.
Für Letztere gibt es das Angebot „Vorkurs Deutsch 240“, das Kindergärten in Kooperation mit der Grundschule durchführen (§ 5 Abs. 2 AVBayKiBiG). Die Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten für alle Kinder, deren beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, im Rahmen des BayKiBiG den erhöhten Gewichtungsfaktor 1,3, und zwar unabhängig davon, ob das Kind am Vorkurs teilnimmt.
Die Vorkurse wurden ab 01.09.2013 mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz für alle Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen geöffnet (§ 5 Abs. 3 AVBayKiBiG): Der Buchungszeitfaktor wird im Rahmen einer zusätzlichen staatlichen Leistung für jedes Kind mit Migrationshintergrund, das einen Vorkurs nach § 5 Abs. 2 AVBayKiBiG besucht, im letzten Jahr vor der Einschulung um 0,1, und für jedes deutschsprachige Kind, das einen Vorkurs nach § 5 Abs. 3 AVBayKiBiG besucht, im letzten Jahr vor der Einschulung um 0,4 angehoben (§ 25 Abs. 1 Satz 3 AVBayKiBiG).
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Zum Gesetzestext: Art. 13 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
- Zum Gesetzestext: Art. 12 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
- Zum Gesetzestext: § 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
- Zum Gesetzestext: § 25 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Mit Neufassung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) zum 01.09.2008 ist der Einsatz der Beobachtungsbögen SISMIK (§ 5 Abs. 2 AVBayKiBiG), SELDAK (§ 5 Abs. 3 AVBayKiBiG) und PERIK oder eines gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens (§ 1 Abs, 2 AVBayKiBiG) verbindlich vorgegeben.
Der Einsatz der Beobachtungsbögen ist gleichzeitig nach Art. 19 Nr. 10 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen.
- SISMIK – Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen (ab 3,5 Jahre)
Der Sprachstand von Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, ist in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres anhand des zweiten Teils des SISMIK-Bogens zu erheben. Mithilfe dieses Verfahrens wird entschieden, ob dem Kind der Besuch eines Vorkurses „Deutsch 240“ empfohlen wird. - SELDAK – Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern (ab 4 Jahre)
Bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern ist der Sprachstand ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung anhand des Beobachtungsbogens SELDAK zu erheben. - PERIK – Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag
Das pädagogische Personal begleitet und dokumentiert den Entwicklungsverlauf bei allen Kindern anhand des PERIK-Beobachtungsbogens oder eines „gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens“.
SISMIK – Teil 2 „Sprachkompetenz im engeren Sinn“ und die SELDAK-Kurzversion sind die Grundlagen dafür, einem Kind, dessen Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, bzw. einem deutschsprachig aufwachsenden Kind die Teilnahme am Vorkurs zu empfehlen. SISMIK kann und darf bei allen Kindern angewendet werden, die Deutsch als Zweitsprache erwerben.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Newsletter:
Außerdem liegen folgende nicht verbindlich vorgegebene Beobachtungsbögen vor:
- Selsa – Sprachentwicklung und Literacy bei Kindern im Schulalter (1. bis 4. Klasse)
- Liseb – Literacy und Sprachentwicklung beobachten (ab 2 Jahre, Liseb-1 für Sprachanfänger und Liseb-2 für Fortgeschrittene)
- LiSKiT – Literacy und Sprache in Kindertageseinrichtungen (Schwerpunkt: Kinder von 3 bis 6 Jahren), bei LiSKiT handelt es sich um einen Bogen zur Selbsteinschätzung und Reflexion für pädagogische Fachkräfte
- Hier finden Sie weiterführende Informationen und Angaben zu den Kopierrechten der Beobachtungsbögen in Kindertageseinrichtungen sowie zu den Aufbewahrungsfristen der Beobachtungsbögen (siehe Sprachstandsbögen).
Der „Vorkurs Deutsch 240“ richtet sich ursprünglich an Kinder, deren beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind und die gemäß SISMIK einen entsprechenden Unterstützungsbedarf bei der Sprachentwicklung aufweisen. Der Vorkurs wurde in Bayern im Schuljahr 2001/02 erstmals eingeführt und zweimal zeitlich ausgeweitet. Die Kurse umfassen nunmehr 240 Stunden und werden zu gleichen Anteilen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften in Kooperation durchgeführt.
Die Vorkurse erstrecken sich über insgesamt eineinhalb Jahre und laufen vom Januar des vorletzten Jahres vor der Einschulung bis zum Juli vor der Einschulung. Sie beginnen aufseiten der Kindergärten und Grundschulen zeitversetzt. Die Sprachförderung des pädagogischen Personals in Kindergärten umfasst ab der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres, d. h. ab Januar, bis zur Einschulung des Kindes jeweils 90 Minuten (entspricht zwei Schulstunden) pro Woche. In den Grundschulen beginnt der Vorkurs ab dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer übernehmen ab diesem Zeitpunkt 135 Minuten (entspricht drei Schulstunden) pro Woche. Im letzten Jahr vor der Einschulung erhält somit jedes Kind an jedem Tag der Woche eine Stunde Vorkurs.
Die Vorkurse ergänzen und unterstützen die Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen.
Eine Vorkursgruppe soll sechs bis höchstens acht Kinder umfassen (vgl. Gemeinsames Schreiben StMAS und StMBW vom 21.12.2015, Seite 3). Der Vorkurs soll nach Möglichkeit in der Kindertageseinrichtung stattfinden (Gemeinsames Schreiben StMAS und StMUK vom 07.04.2009, AMS 02 – 2009).
Seit September 2013 wird der „Vorkurs Deutsch 240“ auch für deutschsprachige Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, festgestellt durch den Einsatz der SELDAK-Kurzversion, angeboten. Weitere Informationen hierzu können dem II 3 AMS 06 – 2013 vom 25.07.2013 entnommen werden. Für die weitere Beobachtung und Dokumentation der Sprach- und Literacyentwicklung während der Vorkursdurchführung wird der Einsatz der ungekürzten SELDAK/SISMIK-Bögen empfohlen. Detaillierte Informationen siehe Handreichung „Vorkurs Deutsch 240“ in Bayern, Modul A rechtlich-curriculare Grundlagen.
Zu beachten ist, dass etwa 5 % aller Kinder eines Jahrgangs entwicklungsbedingte Sprachstörungen aufweisen, d. h. ihre Sprachentwicklung kann den Spracherwerbsphasen der meisten Kinder nicht oder nur in Teilaspekten zugeordnet werden. Sie benötigen dringend eine spezifische sprachtherapeutische Unterstützung, die durch das pädagogische Angebot in einem Vorkurs nicht zu leisten ist. Eine Vorkursteilnahme dieser Kinder sollte unbedingt mit den behandelnden Sprachtherapeuten abgesprochen werden. Sprachtherapie ist ein spezifisches Heilmittel. Sofern Kinder nicht im Rahmen der „Komplexleistung Frühförderung“ Sprachtherapie erhalten, muss sie zusätzlich zu der in Kindertageseinrichtungen angebotenen Sprachförderung erfolgen, wenn bereits eine Sprachentwicklungsstörung (SES) vorliegt oder ein erhöhtes Risiko dafür gegeben ist. Sprachtherapie setzt voraus, dass der Arzt diese als Heilmittel verordnet. Differenzialdiagnostik und Therapie sind keine Aufgaben von pädagogischen Fachkräften.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Gemeinsames Schreiben StMAS und StMBW vom 21.12.2015, Seite 3
- Gemeinsames Schreiben StMAS und StMUK vom 07.04.2009, AMS 02 - 2009
- Hinweise zum verbindlichen Einsatz des Beobachtungsbogens-SISMIK, Teil 2 bei Migrantenkindern
- SELDAK-Kurzversion
- II 3 AMS 06 – 2013 vom 25.07.2013
- Handreichung „Vorkurs Deutsch 240“ in Bayern, Modul A rechtlich-curriculare Grundlagen
Nach Art. 5 „Vorschulische Sprachförderung“ Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) sollen alle Kinder möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen und bei etwaigen Defiziten frühzeitig gefördert werden. Ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor Eintritt der Vollzeitschulpflicht wird bei allen Kindern der Sprachstand erhoben. Ab 01.08.2017 sind auch die nichtstaatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verpflichtet, den Sprachstand der Kinder zu erheben.
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 BayIntG sieht ab 01.08.2017 nicht nur für die bereits durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtungen, sondern für alle Kindertageseinrichtungen in Bayern das Angebot eines „Vorkurses Deutsch 240“ für jene Kinder vor, deren Sprachstandserhebung erwarten lässt, dass ihre Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule nicht ausreichend sind.
Ausführliche Informationen können der Handreichung „Vorkurs Deutsch 240 in Bayern – Eine Handreichung für die Praxis“ entnommen werden. Die Vorkurs-Handreichung ist in drei Module (Einzelhefte) aufgeteilt.
- Modul A: Rechtlich-curriculare Grundlagen
- Modul B: Prozessbegleitende Sprachstandserfassung und methodisch-didaktische Grundlagen der Vorkursgestaltung
- Modul C: Toolbox zum Vorkurs
Die Broschüre wurde fortgeschrieben und steht als Download und auch als Printversion zur Verfügung. Letztere kann kostenlos über das Broschüren-Bestellportal der Staatsregierung bezogen werden. Weitere Informationen enthält das II 3 AMS 05 – 2016 vom 23.08.2016.
Auf der Website des IFPs sind die in Modul C enthaltenen Formulare einzeln abrufbar.
Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der Durchführung der Vorkurse zu unterstützen und die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, wurde in Kooperation des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Oktober 2010 eine dreijährige Fortbildungskampagne gemeinsam für pädagogische Fachkräfte und Grundschullehrkräfte gestartet.
Seit Frühjahr 2014 führen 13 Referententandems (je ein/e Referent/-in aus den Bereichen Kindertagesbetreuung und Schule) in allen Regierungsbezirken Fortbildungsmaßnahmen für die Öffnung des „Vorkurses Deutsch 240“ für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen durch.
Die Broschüre „Sprachliche Bildung bei Kindern von Geburt an“ richtet sich an pädagogisches Fachpersonal und an besonders interessierte Eltern. Die darauf basierende Kurzfassung mit dem Untertitel „Frühe sprachliche Bildung – Anregungen für Eltern“ ist für Eltern bestimmt. Beide Veröffentlichungen leisten einen Beitrag dazu, dass Tageseinrichtung und Eltern im Hinblick auf die frühe sprachliche Bildung der Kinder partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Auf der Website des IFP finden Sie den Elternbrief für mehrsprachig aufwachsende Kinder.
Familiensprachen sind Bestandteil der Familienkultur und gehören zur Sprachentwicklung und Identitätsbildung des Kindes. In dem vom Staatsinstitut für Frühpädagogik entwickelten Elternbrief „Wie lernt mein Kind 2 Sprachen, Deutsch und die Familiensprache?“ werden die Themen Sprachentwicklung, Mehrsprachigkeit und sprachliche Bildungsbegleitung behandelt. Der Elternbrief ist im Internet in 18 Sprachen zugänglich.
Bayern beteiligt sich aktuell mit ca. 550 Kindertageseinrichtungen an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf mit zusätzlichen personellen Ressourcen. Neben den zusätzlichen Fachkräften für sprachliche Bildung in den Kitas werden zusätzliche Fachberatungen gefördert, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Programmumsetzung begleiten. Der bayerische Stellenplafond beträgt insgesamt 593 halbe Stellen, davon 549 für zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung und 44 für zusätzliche Fachberatungen. Das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ist im Januar 2016 gestartet und läuft bis 2017. Weitere Informationen siehe auch 230. BayKiBiG-Newsletter.
Bayern nimmt aktuell im Elementarbereich mit 6 Einrichtungsverbünden an der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) teil. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik übernimmt für den Elementarbereich die Landeskoordination. Für die fachliche Durchführung ist ein Trägerkonsortium aus wissenschaftlichen Institutionen zuständig. Ihm gehören an das Deutsche Institut für Internationale pädagogische Forschung (DIPF), das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität Berlin und das Mercator-Institut an der Universität in Köln. BiSS ist als fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm angelegt.
Mit dem Projekt Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen (Sprachberaterprojekt), an dem von 2008 bis 2012 rund 2.000 bayerische Kindertageseinrichtungen teilgenommen haben, wurden pädagogische Fachkräfte in Inhouse-Schulungen in Fragen rund um sprachliche Bildung weiterqualifiziert. Im Rahmen des Projekts wurden 221 Sprachberaterinnen in 10 Lehrgängen ausgebildet. Das Projekt „Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen“ war ein zeitlich befristetes und individuell gestaltbares Beratungs- und Fortbildungsangebot für das pädagogische Team einer Einrichtung im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP). Die Sprachberaterin bzw. der Sprachberater waren pro Einrichtung 170 Stunden tätig, davon rund 115 Stunden vor Ort (in begründeten Ausnahmefällen war eine Abweichung möglich). Ausführliche Informationen zum Projekt enthält der Evaluationsbericht Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen in Bayern. Weitere Details enthält der 75. BayKiBiG-Newsletter.
Aus dem Projekt „Sprachberatung“ hervorgegangen ist das umfangreiche Handbuch „Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen“, das seit Juni 2011 im Buchhandel erhältlich ist.
Das StMAS hat 2003 das auch außerhalb Bayerns viel beachtete Praxishandbuch mit dem Titel „Interkulturelle Arbeit und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ veröffentlicht und jedem Kindergarten zur Verfügung gestellt. Unter dem Titel „Die Welt trifft sich im Kindergarten“ ist es auch im Buchhandel erhältlich und mittlerweile in der 2. Auflage (2005) erschienen.
Die im Jahr 2004 veröffentlichte Film-DVD „Lust auf Sprache – sprachliche Bildung und Deutsch lernen in Kindertageseinrichtungen“ macht anhand vielfältiger guter Praxisbeispiele sichtbar, wie sprachliche Bildung vor allem auch mit Kindern mit Migrationshintergrund aussehen kann und wie die Eltern einbezogen werden können.
In Kooperation mit der Stiftung Lesen wurden für Bayern im Dezember 2009 Lesestart-Sonderausgaben für Zwei- und Dreijährige aufgelegt. Alle Kinderkrippen und altersgeöffneten Kindergärten erhielten in diesem Rahmen je zwei Buchsets, um pädagogische Fachkräfte und Eltern im Rahmen der Literacyerziehung zum gemeinsamen Bilderbuchbetrachten und Vorlesen anzuregen.
Mit der Schlaumäuse-Lernsoftware können Fünf- bis Siebenjährige selbstständig die Welt der Sprache entdecken. Um die Verbreitung der als pädagogisch wertvoll eingestuften Software zu unterstützen, stattete der Freistaat Bayern 2011 Kindertageseinrichtungen kostenfrei mit Laptops im Wert von 500.000 Euro aus.
Digitale Medien in der Frühpädagogik
Digitale Medien faszinieren Kinder von klein auf. Sie erleben, dass Smartphones und Tablets ständig gegenwärtig sind, in der Familie genauso wie in der Öffentlichkeit. Die Medienausstattung in den Familien – auch im Kinderzimmer – wird immer vielfältiger. Nur wenn Kinder in ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten gestärkt werden, können sie bewusst, verantwortungsvoll und kreativ mit digitalen Medien umgehen.
Das Thema digitale Bildung war von Anfang an (November 2005) im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) verankert.
Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung sind in § 9 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 218 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Mit dem Modellversuch „Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken“ und dem Bayerischen Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik (ZMF) in Amberg setzt das Bayerische Familienministerium ab 2018 entscheidende Akzente bei der Stärkung der digitalen Bildung von Anfang an.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Bayerischen Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik (ZMF)
Modellversuch „Medienkompetenz in Kindertageseinrichtungen“
Mit einem Modellprojekt will das Familienministerium erproben, wie die Medienkompetenz von Kindern und auch Fachkräften in Kindertageseinrichtungen noch besser gestärkt werden kann. Medien jetzt schon in der Kita bei den Kleinen? Muss das sein? Kaum ein Thema wird derzeit so emotional diskutiert wie die frühe Medienbildung bei Kindern. Befürworter ermahnen dazu, Kinder möglichst früh an Laptop und Tablet zu setzen, damit sie nicht den Anschluss verpassen. Gegner halten den frühen Umgang mit Medien als gesundheitsgefährdend und schädlich und fordern medienfreie „Schonräume“ in Kindertageseinrichtungen. Viele Eltern sind deshalb verunsichert und fordern Orientierungshilfen.
Die Forschung belegt, was in der frühpädagogischen Praxis längst bekannt ist: Kinder kommen immer früher mit digitalen Medien und dem Internet in Berührung. Sie haben meist schon beim Eintritt in den Kindergarten erstaunlich umfassende Erfahrungen mit digitalen Medien. Auch frühe Bildungseinrichtungen müssen sich mit dieser Lebenswelt von Familien und Kindern auseinandersetzen. Sie haben eine Mitverantwortung, Kinder – entsprechend ihrem Alter und Entwicklung – in ihrer Medienkompetenz zu unterstützen. Deshalb müssen sich auch Kindertageseinrichtungen besonnen den Herausforderungen von elektronischen Medien im Leben junger Kinder stellen.
Das heißt, die Chancen zu nutzen, die im Gebrauch von Medien stecken können und zu wissen, was es dabei zu beachten gilt. Das heißt aber auch, die Risiken zu erkennen und darauf entsprechend zu reagieren.
Das Bayerische Familienministerium führt hierzu den Modellversuch „Medienkompetenz in Kindertageseinrichtungen“. Ziel des Projekts ist es, die vielen Fragen von Fachkräften und Eltern zum Medieneinsatz in Kitas zu beantworten. Dafür werden 100 Kitas in Bayern drei Jahre lang von gezielt qualifizierten Medien-Coaches begleitet und in der Mediennutzung unterstützt. Die Modellkitas erhalten eine technische Grundausstattung. Die Erkenntnisse sollen der Medienarbeit in Kitas bayernweit dienen. Das Projekt beginnt im Kindergartenjahr 2018/19. Der Modellversuch wird im Auftrag des Bayerischen Familienministeriums vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) durchgeführt.
Mit dem Modellversuch „Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken“ werden wertvolle Erkenntnisse über Möglichkeiten der Digitalisierung sowohl als Gegenstand der Bildung als auch als Werkzeug im Bildungsprozess gewonnen und wissenschaftlich begleitete Erfahrungen bei der konkreten Umsetzung der digitalen theoretischen Konzepte in die konkrete praktische Arbeit gesammelt.
An der im Kindergartenjahr 2018/2019 beginnenden Modellphase können 100 Einrichtungen teilnehmen. Die Modelleinrichtungen wurden bereits ausgewählt. Hierbei wurden auch Gesichtspunkte der regionalen Verteilung, der Verteilung der Einrichtungsarten und der Einrichtungsträgerschaften berücksichtigt.
Die offizielle Ausschreibung erfolgte im April 2018. Die Kindertageseinrichtungen konnten sich online bewerben. Die Bewerbungsfrist begann am 16. März 2018 und endete am 30. April 2018.
Alle Informationen zum Modellversuch finden Sie auf der Internetseite des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)
Projekte, Initiativen und Materialien
Die gemeinnützige Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Forschergeist von Mädchen und Jungen im Kita- und Grundschulalter u. a. zum Thema Kommunikation zu begleiten.
Mit der Schlaumäuse-Lernsoftware können Fünf- bis Siebenjährige selbstständig die Welt der Sprache entdecken. Um die Verbreitung der als pädagogisch wertvoll eingestuften Software zu unterstützen, stattete der Freistaat Bayern 2011 Kindertageseinrichtungen kostenfrei mit Laptops im Wert von 500.000 Euro aus.
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) pädagogisch Tätigen, Eltern sowie anderen Interessierten verschiedene medienpädagogische Materialien kostenlos zur Verfügung. Die BLM engagiert sich zudem mit zahlreichen Projekten für die Förderung der Medienkompetenz – insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Eltern und pädagogisch Tätigen. Das Projekt „FLIMMO“ ist eine Programmberatung für Eltern und Erziehende und unterstützt in Fragen rund um die Fernseherziehung. Das Projekt „Wissen, wie's geht! Zeigen, wie's geht! – Das Internet-ABC“ ist ein spielerisches und sicheres Angebot für den Einstieg ins Internet. Als Ratgeber im Netz bietet es Hilfestellung und Informationen über den verantwortungsvollen Umgang mit dem World Wide Web für Kinder von fünf bis zwölf Jahren.
Der gemeinnützigen Stiftung Medienpädagogik Bayern obliegt seit dem Frühjahr 2009 die Koordination des Medienführerscheins Bayerns, eine Initiative der Staatsregierung, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.
Der als Portfolio ausgestaltete Medienführerschein Bayern bietet Materialien, Unterrichtseinheiten und weiterführende medienpädagogische Projekte von außerschulischen Partnern, anhand deren Medienkompetenz in den Dimensionen Wissen, Reflexion und Handeln systematisch entwickelt und gefördert werden kann. Er vermittelt in strukturierter Form Wissen über die Handhabung der Medien, die Mediensysteme und die Bedeutung der Medien, ermöglicht die Reflexion über Medien, den eigenen Umgang mit diesen sowie deren gesellschaftliche Relevanz und regt zu kommunikativem, kreativem und partizipativem Handeln an.
Mit dem Medienpädagogischen Referentennetzwerk Bayern bietet die gemeinnützige Stiftung Medienpädagogik Bayern eine Antwort auf den erhöhten Beratungsbedarf von Eltern in ganz Bayern.
Mathematik
Die Mathematische Bildung ist in § 6 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 239 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien
Die gemeinnützige Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Forschergeist von Mädchen und Jungen im Kita- und Grundschulalter auch im Bildungsbereich der mathematischen Bildung zu begleiten.
Der pädagogische Ansatz der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ (mit einer starken Betonung der Ko-Konstruktion, Stärkung der metakognitiven und weiterer Basiskompetenzen) bietet eine sehr hohe Anschlussfähigkeit an den bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) und die bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL).
Im Oktober 2014 startete das stiftungseigene Netzwerk „Kleine Forscher München“.
Naturwissenschaft und Technik
Die naturwissenschaftliche und technische Bildung ist in § 7 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 260 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien
Die gemeinnützige Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Forschergeist von Mädchen und Jungen im Kita- und Grundschulalter qualifiziert zu begleiten.
Unter dem Motto „Es funktioniert?!“ zeichnet das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. herausragende Beispiele pädagogischer Arbeit aus, die Kinder an Technik und Naturwissenschaften heranführen. Die Broschüre „Es funktioniert?! Beispielhafte technische Projekte“ stellt Praxisbeispiele für Kindergarten, Hort und Grundschule vor.
Mit dem Programm „MINT-Regionen Bayern“ fördert die Bayerische Staatsregierung unter Federführung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Bildung von regionalen MINT-Netzwerken. Ziel des Programms ist es, junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu begeistern und vom Kindergarten bis zum Eintritt in eine Ausbildung oder ein Studium bestmöglich zu fördern.
Umwelt
Der Bildungs- und Erziehungsbereich Umwelt ist in § 8 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (10. Auflage 2019, S. 279 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist heute ein zentrales Anliegen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und demokratische Politikgestaltung zu verbinden und die Zukunftschancen unserer Gesellschaft zu sichern.
Projekte, Initiativen und Materialien
Das Forum Frühkindliche Bildung gibt mit dem „Referenzrahmen für die frühkindliche Bildung. Bildung für nachhaltige Entwicklung“ Kindertageseinrichtungen ein wertvolles Material an die Hand, um sich auf den Weg zu machen, nachhaltige Strukturen in der Kita sichtbar zu machen und neue Maßnahmen zu verankern. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes (Whole Institution Approach (WIA)) hilft der modulare Referenzrahmen die gesamte Institution zu reflektieren. Schritt für Schritt kann sich jede Einrichtung auf den Weg zum nachhaltigen Bildungsort machen. Die drei großen Bausteine sind die Führungsprozesse, die Kernprozesse und die Unterstützungsprozesse, wozu z.B. die nachhaltige Bewirtschaftung gehört. Um Bildung für nachhaltige Entwicklung wirksam in Kindertageseinrichtungen zu etablieren kann dieses Arbeitspapier unterstützend sein.
Kurz zusammengefasst gibt es Infos auch in der Broschüre „Was eine Kita zu einem Lernort für zukunftsfähiges Denken und Handeln macht“.
Die Handreichung „Umweltbildung und -erziehung in Kindertageseinrichtungen“ gibt Impulse für die umweltpädagogische Arbeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kindergarten- und Grundschuleinrichtungen. In Projektbeispielen zu ausgewählten Themen wird aufgezeigt, wie umweltpädagogische Bildungsprozesse im Rahmen des ko-konstruktiven Ansatzes begleitet werden können.
ÖkoKids – KindertageseinRICHTUNG NACHHALTIGKEIT ist eine Auszeichnung für bayerische Kindertageseinrichtungen, die der Landesbund für Vogelschutz (LBV) mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz seit 2011 vergibt. Jährlich werden Projekte zum Thema Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans ausgezeichnet. Die Projektvielfalt reichte bisher von Themen wie Waldwochen, Energie bis hin zu Mobilität, Ernährung und Müllvermeidung. Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden. Hier ist der
Weitere Projekte und Anregungen zu Bildung für nachhaltige Entwicklung, Natur- und Umweltbildung im Elementarbereich können den 17 Nachhaltigkeitszielen entnommen werden.
Ästhetik, Kunst und Kultur
Der Bildungs- und Erziehungsbereich Ästhetik, Kunst und Kultur ist in § 10 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 297 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Im Juli 2017 veranstaltete die betriebsnahe Elterninitiative Burda Bande e. V. der Hubert-Burda-media GmbH & Co KG einen bayernweiten Wettbewerb zur Förderung der ästhetischen Bildung in Kindertageseinrichtungen.
Unter der Schirmherrschaft von Frau Staatsministerin Müller wurden drei Projekte gekürt, die durch ihre Kreativität und das hohe Engagement der Beteiligten aus allen eingegangenen 80 Bewerbungen besonders herausragten.
Musik
Landesrechtliche Vorgaben
Der Bildungs- und Erziehungsbereich Musik ist in § 11 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 323 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien für den Bildungs- und Erziehungsbereich Musik
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Musikalische Bildung von Anfang an“ hat der Verband deutscher Musikschulen (VdM) namhafte Experten aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragt, den „Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe“ zu entwickeln. Er bietet in Ergänzung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan wertvolles Grundlagenwissen und vielfältige Anregungen zur musikalischen Förderung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
Als Grundlagenliteratur und Arbeitshilfe zum Bildungsplan Musik ist die Arbeitshilfe „Kulturelle Vielfalt in der Elementarstufe/Grundstufe“ interessant. Sie enthält Grundlagen, Beispiele und konkrete Hilfestellung für eine Unterrichtspraxis, die an den im „Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe“ genannten Zielen ausgerichtet ist:
- Allen Kindern wird eine handelnde Teilnahme unabhängig von Sprachkenntnissen ermöglicht.
- Der Unterricht offenbart Wertschätzung für verschiedene (Musik-)Kulturen und regt sie an.
- Der Unterricht unterstützt die Entwicklung von Deutschkenntnissen.
Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM)
Im September 2011 wurde die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM) gegründet, eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft der Staatsministerien für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) sowie des Bayerischen Musikrats (BMR). Auftrag der BLKM ist es, die musikalische Bildung in Bayern vom Kleinkind bis zur Seniorin und zum Senior zu stärken.
Hier finden Sie weitere Details, u. a. zu den Aufgaben der BLKM und den Aktivitäten im Kita-Bereich.
DerBericht „Musikalische Bildung in bayerischen Kindertageseinrichtungen. Zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Jahr 2012“ von der BLKM und dem Staatsinstitut für Frühpädagogik fasst die Ergebnisse einer Befragung zur Musikbildung in bayerischen Kindertageseinrichtungen zusammen.
Ausführliche Informationen zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Musikschulen in Bayern können dem II3 AMS 05 – 2014 vom 26.05.2014 und dem II3 AMS 09 – 2015 vom 10.11.2015 entnommen werden.
Weitere Details zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Musikschulen sowie mit Einzelpersonen (externen Personen) enthalten unser ministerielles Schreiben vom 07.05.2018 (AMS)sowie die Empfehlungen an die Träger von Kindertageseinrichtungen PDF.
Modellprojekte
MusiKita ist die Umsetzung Elementarer Musikpädagogik (EMP) im Kindergarten durch pädagogische Fachkräfte der Kita und eine Fachkraft der öffentlichen Musikschule im Team oder Tandem.
Das Nürnberger Musikprojekt MUBIKIN ermöglicht Kindern, eingebettet in den pädagogischen Alltag, musikalische Erfahrungen. Das stärkt ihr Selbstvertrauen und wirkt sich nachhaltig positiv auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit aus. MUBIKIN ist ein für Eltern kostenloses Angebot. Ziel ist es, die Kinder mehrere Jahre durchgehend musikalisch zu fördern – derzeit vom vorletzten Kindergartenjahr bis zur 2. Grundschulklasse. Grundschulen und Kindergärten eines Schulsprengels nehmen gemeinsam an MUBIKIN teil.
Mit dem Singtagebuch „Die Katze miaut, der Hund bellt laut, die Kuh brüllt: ‚Muh!‘ und was kannst du?“ der Stiftung Zuhören können Kinder im Hortalter ihre Stimme als Ausdrucksmittel entdecken. Kostenlose Exemplare können per E-Mail bei der Stiftung Zuhören bestellt werden.
Bewegung, Rhythmik, Tanz, Sport
Der Bildungs- und Erziehungsbereich Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport ist in § 12 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 342 ff.) sind Bewegungserfahrungen für die Gesamtentwicklung des Kindes entscheidend.
Projekte, Initiativen und Materialien
Im 198. BayKiBiG-Newsletter wird auf die Bedeutung von Schwimmkursen und Sicherheitsmaßnahmen am Wasser hingewiesen.
Am Staatsinstitut für Frühpädagogik findet das Projekt Meilensteine statt. Im Zentrum des Projekts steht die Entwicklung eines praxisnahen Instruments zur Beobachtung und Dokumentation der motorischen Entwicklung bei Kindern.
Zusätzlich fördert die Bayerische Sportjugend im BLSV durch das Konzept BAERchen die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten, die sich gemeinsam für die Bewegungsförderung und gesunde Ernährung von Kleinkindern engagieren. Interessierte Einrichtungen können bei der BSJ einen Antrag auf Förderung stellen
Das Staatsinstitut für Frühpädagogik ist als Konsortialpartner an der ToyBox-Studie beteiligt. Die Studie beruht auf einem multifaktoriellen evidenzbasierten Ansatz, der verhaltensorientiert gesunde Ernährung und Bewegung fördert und zur Prävention von Übergewicht in der frühen Kindheit beiträgt. Das Ziel des interdisziplinären Teams ist die Entwicklung und Evaluierung einer kostengünstigen Intervention, die europaweit eingesetzt werden kann. Die Intervention setzt im Kindergarten an, geht präventiv gegen Adipositas im frühen Kindesalter vor und bezieht die ganze Familie mit ein.
Literaturempfehlungen:
Gesundheit
Der Bildungs- und Erziehungsbereich Gesundheit ist in § 13 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) geregelt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (7. Auflage 2016, S. 360 ff.) ist die Umsetzung des Bildungsbereichs einschließlich Praxisbeispielen ausgeführt.
Projekte, Initiativen und Materialien
Die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb) hat den Praxis-Leitfaden „Schritt für Schritt zur gesundheitsfördernden Kita – Ein Praxis-Leitfaden für pädagogische Fachkräfte“ veröffentlicht, der Kitas auf dem Weg zu einem gesundheitsfördernden Kita-Alltag unterstützt. Der Praxis-Leitfaden bietet eine inhaltliche Einführung in die Themen Ernährung, Bewegung und Entspannung im Setting Kita. Darüber hinaus werden auch die Themen Mitarbeitergesundheit und Elternpartnerschaft berücksichtigt. In sechs Schritten begleitet der Praxis-Leitfaden Kitas zum Ziel der gesundheitsfördernden Kita.
Die Leistungen der kommunalen Unfallversicherung Bayern und der Bayerischen Landesunfallkasse (KUVB) umfassen die Beratung in Fragen der Prävention bei Planung, Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen.
Unter der Rubrik Kindertageseinrichtungen können Neuerscheinungen, z. B. die Broschüren „Kinder unter drei Jahren sicher bilden und betreuen”, „Außengelände für Krippenkinder” und „Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Kindertageseinrichtungen” sowie der Film „Kinder sich bewegen lassen“ von Gerburg Fuchs, bezogen werden.
Die Informationen zu dem Erste-Hilfe-Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der KUVB finden Sie auf der Website der kommunalen Unfallversicherung Bayern und der bayerischen Landesunfallkasse.
Das Internetportal „Sichere Kita“ enthält Informationen zum sicheren Bau und zur sicheren Ausstattung einer Kindertageseinrichtung.
Die Empfehlungen der KUVB zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Website der kommunalen Unfallversicherung Bayern und der bayerischen Landesunfallkasse.
„Gesunde Verpflegung in Kindertageseinrichtungen“ – das etablierte Projekt des Bayerischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zielt darauf ab, die Verpflegung und insbesondere das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Bayernweit bieten die staatlichen Fachzentren für Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung dazu Workshops, Informationsveranstaltungen sowie Einzel-Coachings für Kindergärten, Kinderhorte und Kinderkrippen an. Zudem können auch Kindertageseinrichtungen am EU-Schulprogramm teilnehmen. Die Liste der über 300 derzeit zugelassenen Lieferanten finden sie auf der Website der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft als PDF abrufbar. Weitere Informationen siehe 256. BayKiBiG-Newsletter.
Ergänzend hierzu finden sich diverse Fachinformationen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung des bayerischen Kompetenzzentrums für Ernährung.
Forschungsergebnisse zur Kinderernährung und deren Anwendung in der Praxis liefert das Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund.
Hinweise zur gesunden Ernährung und mehr Bewegung bietet IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.
Das vom BKK-Landesverband Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 2011 finanziell unterstützte Präventionsprogramm „Mit mir nicht!“ ist ein von der WHO entwickeltes Gesundheitsprogramm für Kinder, das sie vor Gewalt, Sucht und Drogen schützen soll.
Das Staatsinstitut für Frühpädagogik ist als Konsortialpartner an der ToyBox-Studie beteiligt. Die Studie beruht auf einem multifaktoriellen, evidenzbasierten Ansatz, der verhaltensorientiert gesunde Ernährung und Bewegung fördert und zur Prävention von Übergewicht in der frühen Kindheit beiträgt. Das Ziel des interdisziplinären Teams ist die Entwicklung und Evaluierung einer kostengünstigen Intervention, die europaweit eingesetzt werden kann. Die Intervention setzt im Kindergarten an, geht präventiv gegen Adipositas im frühen Kindesalter vor und bezieht die ganze Familie mit ein.
Die gemeinnützige Stiftung Kindergesundheit fördert eine verbesserte Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, unterstützt die hierzu notwendige Forschung und die Verbreitung wissenschaftlich gesicherter Informationen. Die Stiftung veröffentlichte 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das „Curriculum Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung“. Grundlegend sind hierfür bundesweit einheitliche Standards. Die Stiftung Kindergesundheit – als Projektkoordinatorin – arbeitet eng mit Kooperationspartnern wie dem Staatsinstitut für Frühpädagogik zusammen.
Die Bayerische Sportjugend im BLSV fördert durch das Konzept BAERchen die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten, die sich gemeinsam für die Bewegungsförderung und gesunde Ernährung von Kleinkindern engagieren. Interessierte Einrichtungen können bei der BSJ einen Antrag auf Förderung stellen.
Curriculum Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren in der Tagesbetreuung
Das Curriculum ist Ergebnis eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts, das von der Stiftung Kindergesundheit in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP), dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Dr. von Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der Evangelischen Hochschule Dresden durchgeführt wurde.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Website des Staatsinstituts für Frühpädagogik. Eine Literaturempfehlung finden Sie hier auf der Website des Familienhandbuchs: Der Artikel „Gesundheit in der Kita – nicht nur für Kinder!“ im Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik liefert einen guten Überblick zum Thema Gesundheit.