Hauptinhalt
Wohnen
Inhaltsverzeichnis
- In der eigenen Wohnung leben
- „Ambulant vor stationär“ und Dezentralisierung
- Staatliche Förderung im ambulanten Bereich
- Betreute Wohnformen für Erwachsene
- Heime, Internate und sonstige Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
- Heim-Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen
In der eigenen Wohnung leben
Bei den Befragungen nach den Wohnwünschen von erwachsenen Menschen mit Behinderung lässt sich ein eindeutiger Trend feststellen: Menschen mit Behinderung geben nicht-institutionellen Wohnformen den Vorzug, obwohl viele Befragte sich mehrere Wohnformen für sich vorstellen können. Maßgeblichen Einfluss auf die Wohnwünsche haben Art und Schwere der Behinderung, das Alter, die soziale Eingliederung der Betroffenen sowie Umfang, Qualität und Kosten von Betreuungsangeboten.
„Ambulant vor stationär“ und Dezentralisierung
Vor diesem Hintergrund räumt auch der Gesetzgeber dem Wohnen in der eigenen Wohnung Vorrang ein. Unter dem Aspekt „ambulant vor stationär“ sollen Menschen mit Behinderung möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben können. Nach dem Sozialgesetzbuch XII besteht deshalb ein grundsätzlicher Vorrang der ambulanten Hilfen (Einzelwohnung, Wohngemeinschaft) vor den stationären Hilfen (Wohnen im Heim).
In diesem Zusammenhang nimmt der Begriff der „Inklusion“ eine zentrale Bedeutung ein. Inklusion meint die volle und vorbehaltlose Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft, unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung. Die Herausforderung einer inklusiven Gesellschaft besteht darin, die bestehenden Förderungs- und Versorgungsstrukturen für Menschen im Sinne der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu reflektieren und an vielen Stellen neu zu organisieren und umzugestalten. Ein Schritt im Hinblick auf die Vision einer inklusiven Gesellschaft für den Bereich der Behindertenhilfe ist der Ausbau und die Entwicklung dezentraler Wohnstrukturen (Dezentralisierung). Hierzu hat der „Runde Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ „Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder geistiger Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion“ erarbeitet, die es in den nächsten Jahren gemeinsam umzusetzen und weiterzuentwickeln gilt.
Dieses Papier soll sowohl für Leistungsträger als auch Leistungserbringer eine Orientierungshilfe sein, um bereits bestehende Angebote entsprechend weiterzuentwickeln und neue Angebote an den Forderungen und Grundsätzen für ein selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben von Menschen mit Behinderung zu planen und auszurichten. Dabei geht es sowohl um stationäre als auch ambulante Angebote dezentraler, gemeindeintegrierter Wohn- und Lebensformen.
Staatliche Förderung im ambulanten Bereich
Im ambulanten Bereich bestehende Wohnformen können im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms über die allgemeine Miet- und Eigenwohnraumförderung gefördert werden.
Betreute Wohnformen für Erwachsene
Betreute Wohnformen – wie ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe – unterstützen erwachsene Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und helfen, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) bildet die rechtliche Grundlage für betreute Wohnformen und dient dem Schutz der betreuten Menschen mit Behinderung.
Heime, Internate und sonstige Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
In Bayern gibt es heilpädagogische Heime und Internate, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung betreut und gefördert werden. Das Spektrum der Behinderungen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist breit gefächert. Dementsprechend unterschiedlich sind die Konzeptionen und das Hilfe- und Förderangebot der Einrichtungen, das allein vom zeitlichen Umfang von wenigen Stunden pro Tag bis hin zu einer intensiven Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege reicht.
Heim-Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen
Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, die Sorgeberechtigten und Angehörigen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heim-Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen wenden.