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Gleichstellungsberichte Bayern: Erfolge und Ziele

Wie hoch ist der Anteil an Frauen bzw. Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Bayern? Arbeiten mehr Frauen als Männer in Teilzeit? Wie gut lassen sich Kinder und Job vereinbaren? Die Bayerische Staatsregierung berichtet regelmäßig, inwieweit das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) umgesetzt wird. Und zwar im Hinblick auf 

  • eine ausgewogene Beteiligung von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, 
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern und  
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit.  

Gleichstellung in Bayern – regelmäßig auf dem Prüfstand   

Alle fünf Jahre erscheinen die Ergebnisse der Datenanalysen in einem umfangreichen, auch öffentlich zugänglichen Gleichstellungsbericht. Darin wird Bilanz gezogen: 

  • Welche Ziele des Gleichstellungsgesetzes wurden im Freistaat erreicht? 
  • Wie hat sich die Gleichstellung in Bayern seit dem letzten Gleichstellungsbericht weiterentwickelt? 
  • Welche Schwerpunkte sollten für die Zukunft gesetzt und weiter vorangetrieben werden?  

Jeder Gleichstellungsbericht besteht aus einem Untersuchungsbericht mit Datenanalyse, den ein unabhängiges Institut erstellt. Die Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales begleitet die Untersuchung und Datenerhebung kontinuierlich. Der Bericht wird bewertet, vom Ministerrat beschlossen und dem Landtag vorgelegt. 

Der aktuelle Gleichstellungsbericht für Bayern  

Der aktuelle Sechste Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung (barrierefreies PDF) wurde am 13. April 2021 im Bayerischen Landtag präsentiert. Er stellt sehr ausführlich dar, wie die gesetzlichen Vorgaben des BayGIG bis Ende 2018 im Freistaat umgesetzt wurden. Der Bericht beschreibt die Entwicklung seit dem vorangegangenen Fünften Bericht, die erreichten Ziele sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft.  

Schwerpunkte des Sechsten Gleichstellungsberichts  

Für noch genauere Aussagen über den Anteil von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Bayern wurde im Sechsten Gleichstellungsbericht die staatliche Verwaltung in drei Verwaltungsbereiche untergliedert: „Schule“, „Polizei“ sowie „übrige Verwaltung“. Das Schwerpunktthema des Fünften Berichts „Anteil der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst“ wurde weitergeführt: mit Analysen zu Führungspositionen in den drei obersten Führungsebenen und zu Elternschaft sowie Teilzeitbeschäftigung in Führungspositionen. Zudem wurden männliche und weibliche Karriereverläufe erstmals anhand der durchschnittlichen Besoldungsgruppen von Beamtinnen und Beamten nach Lebensalter gestaffelt dargestellt.