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Gleichstellungsberichte Bayern: Erfolge und Ziele

Wie hoch ist der Anteil an Frauen bzw. Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Bayern? Arbeiten mehr Frauen als Männer in Teilzeit? Wie gut lassen sich Kinder und Job vereinbaren? Die Bayerische Staatsregierung berichtet regelmäßig, inwieweit das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) umgesetzt wird. Und zwar im Hinblick auf 

  • eine ausgewogene Beteiligung von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, 
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern und  
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit.  

Gleichstellung in Bayern – regelmäßig auf dem Prüfstand   

Alle fünf Jahre erscheinen die Ergebnisse der Datenanalysen in einem umfangreichen, auch öffentlich zugänglichen Gleichstellungsbericht. Darin wird Bilanz gezogen: 

  • Welche Ziele des Gleichstellungsgesetzes wurden im Freistaat erreicht? 
  • Wie hat sich die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Bayern seit dem letzten Gleichstellungsbericht weiterentwickelt? 
  • Welche Schwerpunkte sollten für die Zukunft gesetzt und weiter vorangetrieben werden?  

Jeder Gleichstellungsbericht besteht aus einem Untersuchungsbericht mit Datenanalyse, den ein unabhängiges Institut erstellt. Die Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales begleitet die Untersuchung und Datenerhebung kontinuierlich. Der Bericht wird bewertet, vom Ministerrat beschlossen und dem Landtag vorgelegt. 

Der aktuelle Gleichstellungsbericht für Bayern  

Der Siebte Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung wird im Herbst 2025 dem Landtag präsentiert. Dieser stellt ausführlich dar, wie die gesetzlichen Vorgaben des BayGlG im Freistaat umgesetzt wurden. Der Bericht wird die Entwicklung seit dem vorangegangenen Sechsten Bericht sowie die erreichten Ziele darlegen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft erörtern.

Die zurückliegenden Gleichstellungsberichte können unter dem Punkt „alle bayerischen Gleichstellungsberichte“ eingesehen werden.