Hauptinhalt

Neue Familienleistung

Ministerpräsident Dr. Markus Söder kündigte in seiner Regierungserklärung am 18. April 2018 die Einführung des Bayerischen Familiengeldes an.

Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2018 den Gesetzentwurf zum Familiengeld beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Familiengeld wird seit September 2018 an Eltern ausgezahlt.

Eltern wertschätzen, Erziehungsleistung anerkennen und Wahlfreiheit schaffen

Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben.

Eltern mit kleinen Kindern wertschätzen, Erziehungsleistung besonders anerkennen und Wahlfreiheit schaffen: Das Familiengeld wird bezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können.

Alle Eltern erhalten diese Leistung unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt: Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen – Bayern schafft dafür den finanziellen Spielraum.

Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als mit den früheren Leistungen, dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld, zusammen. Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren.

Familien mit ein- und zweijährigen Kindern profitieren

Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt.

Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.

Familiengeld leicht gemacht

Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 99 % der Eltern ist damit derzeit kein weiteres Tätigwerden erforderlich.

Für alle anderen gibt es einen Online-Antrag auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Für weitere Informationen wurde beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon eingerichtet, um Fragen rund um das Familiengeld zu beantworten. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie unter www.familiengeld.bayern.de oder in unserem Infoblatt: Bayerisches Familiengeld.