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Abschaffung §219a StGB

Frauenbeauftragte der Staatsregierung Scharf: „Frauen brauchen in emotionaler Ausnahmesituation Hilfe und Beratung – Abschaffung des §219a verbessert das Selbstbestimmungsrecht nicht!“

060.22

Das Bundeskabinett beschließt am heutigen Mittwoch die Abschaffung des §219a StGB. Damit wird das Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften aufgehoben.

Dazu Bayerns Frauenbeauftragte der Staatsregierung Ulrike Scharf: „Ich lehne die Abschaffung des §219a ab. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird dadurch definitiv nicht verbessert. Die neutrale Beratung der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, muss im Fokus stehen und gestärkt werden. Die Beratungen werden verantwortungsvoll und einfühlsam durch staatlich anerkannte, hochqualifizierte Beratungsstellen durchgeführt. Schwangere erhalten im persönlichen Gespräch alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen. Die Frauen, befinden sich - oft alleine - in einer emotionalen Ausnahmesituation und brauchen Hilfe bei der schwierigen Entscheidungsfindung. Ausführliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten, die als gesetzliche Beraterinnen und Berater ausgeschlossen sind und den Abbruch der Schwangerschaft vornehmen, sind nicht notwendig. Es besteht hier kein Informationsdefizit. Auch wenn die geplante Aufhebung des §219a derzeit nichts an der Rechtslage für die Beratungsregelung ändert, habe ich große Sorge, dass diese als Nächstes durch den Bund in Frage gestellt wird. Bei den Regelungen zur Beratung und Information handelt es sich schließlich um ein Gesamtkonzept in das auch die §§ 218 ff. StGB eingebunden sind.“