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Scharf: „Von den Älteren und ihrer Erfahrung noch mehr profitieren! Wir bringen das neue Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg!“

Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird ein Meilenstein bayerischer Seniorenpolitik

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Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf bringt das bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg. Scharf: „Wir setzen hier ein wichtiges Vorhaben unseres Koalitionsvertrags um. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird ein Meilenstein bayerischer Seniorenpolitik sein. Damit stärken wir bewusst die bewährten vorhandenen Strukturen. Und wir schaffen mit dem Landesseniorenrat ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium. Durch den Landesseniorenrat binden wir die älteren Menschen direkt ein – weil ihre Erfahrungen wertvoll sind, weil wir ihr Knowhow wollen!“

Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese wertvollen gewachsenen Strukturen stärkt die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Und zusätzlich steht den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung unterstützen kann. Als Orientierung wird das Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der Landesseniorenrat soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. Es soll zeitnah in die Verbändeanhörung gehen.