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Scharf: „Schnelle und unbürokratische Hilfe – wir spannen einen Schutzschirm für besonders belastete Bürgerinnen und Bürger“

Start des Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“

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Am 1. April 2023 startet der Bayerische Energiesperren-Schutzschirm. Damit unterstützt der Freistaat bayerische Bürgerinnen und Bürger, die infolge der Energiekrise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Der Schutzschirm kommt Bürgerinnen und Bürger zugute, die trotz Bundeshilfen und anderen staatlichen Leistungen akut entweder vor einer Energiesperre stehen oder deren Energiezufuhr bereits gesperrt wurde. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Wir garantieren schnelle und unbürokratische Hilfe, damit niemand in Bayern von der Energieversorgung abgeschnitten wird. Denn eine gesicherte Energieversorgung zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten gilt: Bayern ist gemeinsam stark!“

Profitieren können private Haushalte, die leitungsgebundene Energie wie Gas, Strom und Fernwärme beziehen. Ziel ist die Vermeidung bzw. die Aufhebung einer Energiesperre. Für die Antragstellung ist Voraussetzung, dass das Brutto-Haushaltseinkommen 30.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht übersteigt; außerdem gilt eine Haushalts-Vermögensgrenze von 11.000 Euro zuzüglich weiteren 500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Ausgeschlossen von der Hilfeleistung sind Personen, die laufende Leistungen wie Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld oder nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz beziehen.

Anträge können ab morgen, 1. April 2023, bis 31. Dezember 2023 digital oder schriftlich beim Zentrum Familie Bayern und Soziales (ZBFS) gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Energieversorger, um eine Unterbrechung der Energieversorgung schnellstmöglich zu vermeiden bzw. zu beheben. Fragen zu dem „Bayerischen Energiesperren-Schutzschirm“ werden von den Servicestellen des ZBFS unter der Nummer 0931 80100300 beantwortet (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr). Der Antrag und weitere Informationen und Angaben zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des ZBFS Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm (BESS)