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Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ab dem 15. Mai möglich“

Bereits jetzt können Bürgerinnen und Bürger den Härtefallhilfe-Rechner nutzen

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Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise haben Auswirkungen auf viele Bürgerinnen und Bürger. Die Verbraucherpreise sind im vergangenen Jahr zeitweise stark gestiegen. Deshalb wurde ein Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt: „Wir unterstützen die Menschen in herausfordernden Zeiten und lassen sie nicht alleine! Ab 15. Mai 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge für Härtefallhilfen stellen. Die Antragsstellung ist unbürokratisch und digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich.“

Wer seine Härtefallhilfe bereits vorab unverbindlich berechnen möchte, kann den Bayerischen Härtefallhilfe-Rechner nutzen. Dieser steht auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zum Programm und Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQ), z.B. welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Für weitere Fragen wurde zudem eine Hotline eingerichtet, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.

Alle vorgenannten Informationen finden Sie auf der Homepage unter: Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger