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Scharf: „Veränderungen mit Fingerspitzengefühl statt Brechstange“
Bayerische Sozialministerin zum Stand der Sozialreformen
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat im Ministerrat über die aktuellen Reformanstrengungen im Sozialbereich auf Bundes- und Landesebene informiert. Scharf betont: „Unser Sozialstaat muss einfacher, digitaler und finanziell dauerhaft tragbar werden. Der deutsche Sozialstaat ist über die Jahre zu kompliziert, intransparent und damit zu teuer geworden. Das stellt vor allem die Kommunen vor ständig steigende Herausforderungen. So geht es nicht weiter. Es braucht dringend Reformen.“ Weiter versichert Scharf: „Veränderungen brauchen Fingerspitzengefühl auf allen politischen Ebenen – und keine Politik mit der Brechstange.“
Bayern war Teil der Kommission zur Reform des Sozialstaats. Die wichtigste Empfehlung lautet: Steuerfinanzierte Sozialleistungen sollen in einem System zusammengelegt werden. Ziel ist, den Leistungs- und Antragsdschungel sowie komplizierte Berechnungspuzzles zu beenden. Zudem spricht sich die Kommission dafür aus, Erwerbsanreize zu stärken, die Digitalisierung voranzutreiben und Sozialbetrug von EU-Ausländern zu beenden.
Scharf sieht in der Einführung der neuen Grundsicherung einen wichtigen Meilenstein erreicht: „Endlich stehen Fördern und Fordern wieder im Zentrum. Das Bürgergeld ist Geschichte. Es hat falsche Anreize gesetzt. Mehrarbeit hat sich oft nicht gelohnt. Der Sozialstaat muss aktivieren und nicht alimentieren. Der Gesetzentwurf greift zentrale bayerische Forderungen auf, darunter die Verschärfung von Sanktionen und die Abschaffung der Karenzzeit bei Vermögen.“
Bayern beteiligt sich an der von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Scharf stellt fest: „Auch hier steht die Entlastung der Kommunen im Vordergrund. Sie können den Vollzug der Sozialgesetze angesichts der rigiden Bundesvorgaben auf Dauer so nicht mehr leisten.“
Der Ministerrat war sich einig, dass auch auf Länderebene Reformbedarf besteht. Dazu hat 2025 gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Bezirksregierungen und dem Kultus- und Gesundheitsministerium die Arbeitsgruppe Sozialstandards getagt. Die Umsetzung der daran anknüpfenden Reformen läuft auf Hochtouren. Erst vor einer Woche hat das Kabinett den Gesetzentwurf für das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) beschlossen. Der sieht unter anderem eine um 25 Prozent erhöhte Betriebskostenförderung durch den Staat, Entbürokratisierung und Pauschalierung vor. Die Heimrichtlinie (Richtlinien für heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen) wird in enger Abstimmung mit den Kommunen und Trägern überarbeitet und in Kürze veröffentlicht. „Ziel ist auch hier eine schlanke, bürokratiearme, flexible und praxistaugliche Umsetzung“, versichert die Sozialministerin.