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Scharf: „Wichtige Weiche für den Ganztag gestellt“

Gesetzespaket zur Umsetzung des Rechtsanspruchs – Maximale Flexibilität für Kommunen

090.26

Im August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft – beginnend mit der Jahrgangsstufe eins. Staatsregierung und Bayerischer Landtag haben dafür nun eine weitere zentrale Weiche gestellt. Nach entsprechendem Beschluss des Landtags wurde das Gesetz heute veröffentlicht. Gute Nachricht für die Kommunen: Sie müssen durch das Gesetz keine neuen Aufgaben und Mehrbelastungen für die ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter übernehmen.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Mit dem Gesetz haben wir die Weichen für eine praxistaugliche Umsetzung des Ganztagsanspruchs vor Ort gestellt. Dabei sichern wir eine größtmögliche Flexibilität in den Kommunen und verzichten auf detaillierte Vorgaben. Vor Ort weiß man am besten, wie die Ganztagsbetreuung gestaltet werden muss, damit das Angebot zu den Bedürfnissen der Familien passt. Eine gute, verlässliche Kinderbetreuung ist ein harter Wirtschaftsfaktor. Mit der Ganztagsbildung legen wir das Fundament für die besten Chancen unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege und für unsere wirtschaftliche Zukunft. Es ist mir wichtig, unsere Heimat noch familienfreundlicher zu gestalten. Familien in Bayern brauchen eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung. Der Freistaat steht als starker und verlässlicher Partner eng an der Seite der Städte und Gemeinden.“

Kultusministerin Anna Stolz unterstreicht: „Mit dem Ganztagsausbau werden unsere Schulen von reinen Lernorten zum Lebensraum für den ganzen Tag. So greifen Bildung und Betreuung in unseren Ganztagsschulen künftig fest ineinander. Neben dem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung gibt es viel Platz für Sport, Musik und Kreativität. Die Hauptziele sind, unsere Kinder stark zu machen und ihnen gleiche Chancen zu ermöglichen. Deswegen stehen die persönliche Entwicklung und die Talente jedes einzelnen Kindes im Fokus. Die erweiterten Betreuungsangebote helfen auch den Eltern, Beruf und Familie besser zu vereinen. Damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gelingt, werden die Budgets bzw. Zuschüsse für Offene sowie Gebundene Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen bereits zum kommenden Schuljahr entsprechend erhöht. Das ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Die wesentlichen Regelungen im Überblick:

·       Eltern sollen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe spätestens zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahres über den Ganztagsbedarf für das kommende Schuljahr einschließlich der sich anschließenden Sommerferien informieren.

·       Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung entfällt während der Schulferien für 20 Tage.

·       Die Bundesmittel für Betriebskosten werden vollständig an die Kommunen weitergegeben. Die Verteilung regelt eine Rechtsverordnung.

·       Ferienangebote für Kinder im Grundschulalter können auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter Staatliche Schulaufsicht gestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen werden im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert.

·       Das rechtsanspruchserfüllende Modell der Kombieinrichtung (auch „Kooperativer Ganztag“) wurde gesetzlich verankert. Der Modell-Charakter entfällt damit.

eitere Informationen finden Sie unter ganztag.bayern.de.