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Scharf: „Wir stärken unsere Kitas: Schon heuer 280 Mio. Euro mehr Betriebskostenförderung“

BayKiBiG-Reform: Weg frei für endgültigen parlamentarischen Gesetzesbeschluss – staatliche Betriebskostenförderung steigt um 25 Prozent

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nach der Verbandsanhörung gebilligt. Der Gesetzentwurf wird in einem nächsten Schritt dem Landtag zugeleitet. Mit den nach der Verbandsanhörung vorgenommenen Änderungen werden im Detail nochmals insbesondere Förderungen für kleinere Einrichtungen verbessert. Das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Wir machen unsere Kitas fit für die Zukunft. Unser klares Ziel: Elternbeiträge müssen dabei bezahlbar bleiben. Unsere Reform schafft die Grundlage dafür. Denn der Freistaat stockt einseitig seine staatliche Betriebskostenförderung um insgesamt 25 Prozent auf. Bereits in diesem Jahr haben wir die staatliche Betriebskostenförderung einseitig mit zusätzlichen 280 Millionen Euro um mehr als 10 Prozent erhöht. Die gesamte Antragstellung für die Fördermittel erfolgt vollständig digital. Das erleichtert die Abwicklung enorm und macht das Kita-System übersichtlich und transparent. Auch fassen wir sämtliche Nebenförderungen zusammen und wandeln Richtlinien, die Förderung der Kindertagespflege und weitere Programme in einfache Pauschalen um. Damit schaffen wir Verlässlichkeit für Kommunen und Einrichtungsträger. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass alle bisherigen finanziellen Mittel vollständig im System der Kindertagesbetreuung bleiben.“

Scharf geht auf weitere Details der Reform ein: „Der Freistaat ist Familienland. Für mich ist entscheidend: Starke Kinder – starkes Bayern. Familien brauchen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und bezahlbare Kindertagesbetreuung. Die BayKiBiG-Reform schafft hierfür die besten Voraussetzungen: Die Staatsregierung erhöht ihre finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung massiv und entbürokratisiert die Abwicklung. Die Teamkräfte als ‚helfende Hände‘ der Pädagoginnen und Pädagogen stärken wir mit einer dauerhaften staatlichen Förderung als feste Säule in den bayerischen Kitas. Um auch kleineren Einrichtungen eine gute Förderung zu bieten, gibt es für die Finanzierung der Teamkräfte eine erhöhte Sockelpauschale für bis zu 50 Plätze. Bayerns Kitalandschaft ist vielfältig – sie dient den unterschiedlichen Bedarfen der Familien vor Ort. Jede Einrichtung, egal ob klein oder groß, ist wichtig für die verlässliche frühkindliche Bildung unserer Kleinsten. Deshalb haben wir auch die Förderung der Landkindergärten verbessert.“