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Scharf: „Ein Schritt nach vorne beim grenzüberschreitenden Arbeiten in der EU“

Bayerische Arbeitsministerin begrüßt Bürokratieabbau

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Berufliche Mobilität, Bürokratieabbau und soziale Sicherheit – wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat erwerbstätig werden wollen, soll dies künftig mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden sein. Die Bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf begrüßt diese Entwicklung: „Endlich kommen wir hier weiter. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich schon seit Jahren dafür ein, hier zu entbürokratisieren. Es ist wichtig, dass sich nun abzeichnet, dass das Europaparlament den geplanten Vereinfachungen im Bereich der grenzüberschreitenden Tätigkeiten zustimmt.“ Konkret ist die Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch die soziale Absicherung mobiler Arbeitnehmender verbessert werden.

Ein zentrales Element der Verordnung ist die sogenannte A‑1‑Bescheinigung, die bislang bei Arbeitnehmerentsendungen ins EU‑Ausland vom Arbeitgeber ausgefüllt werden musste. Mit Ausnahme des Bausektors soll sie künftig bei kurzfristigen Entsendungen und Dienstreisen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen nicht mehr erforderlich sein. Für Scharf ein Schritt in die richtige Richtung: „Ich fordere seit Langem, dass bei kurzen Entsendungen keine A‑1‑Bescheinigung mehr beantragt und mitgeführt werden muss. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn für mehr berufliche Mobilität.“

Anpassungen sind auch im Bereich der Arbeitslosenleistungen vorgesehen: Wer in einem anderen Mitgliedsstaat arbeitssuchend ist, soll in dem Mitgliedsstaat, in dem er zuvor erwerbstätig war, Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens sechs Monate behalten. Ergänzende Regelungen gelten für Arbeitnehmende, die mindestens 22 Wochen am Stück im europäischen Ausland „aktiv“ waren.

Am 6. Mai hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europäischen Parlament den Vorschlag angenommen. Im nächsten Schritt müssen sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das Europäische Parlament im Plenum formal zustimmen.