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Scharf: „Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung“

Runder Tisch zum Gewalthilfegesetz

282.26

Im Bayerischen Sozialministerium (StMAS) hat heute der Dritte Runde Tisch zum Gewalthilfegesetz stattgefunden, um die Fachpraxis über das bisher Erreichte und die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern zu informieren. Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf betont: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Ich danke allen Fachkräften in den Beratungsstellen und Frauenhäusern für ihren täglichen unermüdlichen Einsatz. Ab 2027 trägt der Freistaat die Finanzierung für das Hilfesystem. Wir stehen zu dieser Verantwortung.“

Der Bayerische Landtag hat vergangene Woche die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes beschlossen. Eine Ausführungsverordnung regelt die Einzelheiten für die Umsetzung, insbesondere die finanziellen Details. Die Verbändeanhörung hierzu hat bereits stattgefunden. Die Sozialministerin erklärt weiter: „Unser Frauenhilfesystem ist historisch sehr unterschiedlich gewachsen. Wir brauchen eine gute Lösung für alle. Nach dem Gesetz bringen wir jetzt auch die Verordnung schnell auf den Weg. So sichern wir die Frauenhilfeeinrichtungen in Bayern.“

Die Verantwortlichen der Hochschule München stellten beim Runden Tisch die Ergebnisse ihrer Studie zum Frauenhilfesystem in Bayern vor, die einen ersten Überblick zur aktuellen Ausstattung und finanzielle Situation des Systems bietet.  Die Verantwortlichen des Sozialministeriums betonten, dass als entscheidender nächster Schritt die Antragstellung erfolgen müsse. Das für die Abwicklung zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellte das Antragsverfahren vor: Dieses soll noch im Laufe des Sommers freigeschaltet werden, damit die Träger ihre Anträge stellen können. Die Bescheide sollen dann im Herbst/Winter 2026 erstellt werden.