Hauptinhalt

Infoletter Sicherheit von LSBTIQ

Stand: Mai 2026

LSBTIQ sollen in Bayern noch sicherer und respektiert leben können. Wenn Sie oder Menschen in Ihrem Umfeld Anfeindungen oder Gewalt erleben, sind Sie nicht allein: In Bayern gibt es ein dichtes Netz an Ansprechpersonen, Beratungsstellen und Behörden, die für Sie da sind.

Dieser Infoletter zeigt, an wen Sie sich wenden können – von spezialisierten Beratungsstellen bis zur Polizei. Fachkundige Ansprechpersonen hören zu, unterstützen bei einer möglichen Anzeigenerstattung und helfen bei der Bewältigung belastender Erlebnisse.

Ansprechpersonen und Anlaufstellen für Opfer LSBTIQ-feindlicher Gewalt
Bayernweite Beratung und Unterstützung

Strong! LGBTIQ*-Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt


Bei der unabhängigen Fachstelle Strong! können Betroffene von LSBTIQ-feindlicher Gewalt sowie ihnen nahestehende Personen und Fachkräfte über Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen sprechen und sich Rat und Unterstützung holen.
Anonym, unabhängig und kostenfrei.

Erreichbarkeit: 0800 00 112 03 oder über das Kontaktformular

Mehr Infos: Interview mit dem Strong!-Team

Info: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft Jugendschutzverstöße im Netz, zu denen auch LSBTIQ-feindliche Hate Speech gehört.

Beratung für Betroffene von rechter Gewalt

LSBTIQ, die von rechter Gewalt betroffen sind, können sich an B.U.D. Bayern wenden. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich, auf Wunsch anonym.

Erreichbarkeit: 0151 21653187 · info@bud-bayern.de

In München können sich Betroffene an die Beratungsstelle BEFORE wenden.

Erreichbarkeit: 089 462 24 670
Vorfälle können über ein eigenes Kontaktformular gemeldet werden.

Zudem gibt es die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern. Eine Übersicht aller regionalen Beratungsstellen finden Sie hier.

Beratung durch speziell geschulte Beschäftigte bei der Polizei


Anzeigeerstattung und Opferrechte

Bei der Bayerischen Polizei gibt es Beauftragte für Kriminalitätsopfer. An diese können sich alle von einer Straftat betroffenen Menschen wenden. Die Beauftragten der Bayerischen Polizei für Kriminalitätsopfer klären über den grundsätzlichen Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, sie erläutern polizeiliche Maßnahmen und vermitteln ggf. relevante Beratungsstellen oder Hilfeeinrichtungen.

Die Beauftragten sind in den Polizeipräsidien in allen Regionen Bayerns beschäftigt. Eine Übersicht aller regionalen Ansprechstellen finden Sie hier.

Selbstverständlich können sich betroffene Personen jederzeit auch an jede andere Polizeidienststelle wenden – in akuten Gefahrensituationen immer über den Notruf 110.

Hinweis: Spurensicherung nach Gewalttaten ist wichtig! Informationen, welche Möglichkeiten Sie hierbei haben, finden Sie hier.

Ansprechpersonen für Vereine und Verbände


Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus

Der Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus ist eine zentrale Schnittstelle für Betroffenenvertretungen und -gruppen, Institutionen und Behörden sowie in diesem Bereich engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen. Unterstützt wird der Beauftragte von regionalen Ansprechpersonen gegen Hasskriminalität, die bei allen Polizeipräsidien angesiedelt sind.

Kontakt: gegenhass@polizei.bayern.de

Psychosoziale Beratungsangebote

In Bayern unterstützen die regionalen LSBTIQ-Beratungsstellen alle LSBTIQ, deren soziales Umfeld und Fachkräfte bei Fragen mit einem psychosozialen Beratungsangebot.

Beratungs- und Kontaktstellen für LSBTIQ in den Regionen Bayerns:

Generelle Infos zu queeren Angeboten in Bayern finden sich hier.

Weiterführende Informationen

Abbau von Hemmschwellen durch gegenseitigen Austausch

Zeigs an, zeig Flagge

Um die Erstattung von Anzeigen für Betroffene so leicht und niedrigschwellig wie möglich zu machen, wurde 2023 von der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* der Landeshauptstadt München die Kampagne „Zeig Flagge. Zeig’s an!” gestartet. Die Kampagne findet innerhalb des „Kooperationsprojekts gegen Queerfeindlichkeit“ statt, in dem die Koordinierungsstelle, das Polizeipräsidium München, die Generalstaatsanwaltschaft München und die Strong! - LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt zusammenarbeiten.

Darüber hinaus bieten beispielsweise Infostände oder Begegnungsformate, wie etwa bei CSDs oder „Blue meets Queer”-Veranstaltungen in verschiedenen Polizeipräsidien, gute Möglichkeiten für einen gegenseitigen Austausch.

Erkennen und Erfassen LSBTIQ-feindlicher Straftaten

In Bayern kümmern sich besonders geschulte Beschäftigte der Bayerischen Polizei auf jeder Polizeidienststelle um die Bearbeitung von Hasskriminalität. Ziel davon ist u. a., dass LSBTIQ-feindliche Straftaten als solche erkannt und eingeordnet werden.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen bietet immer das aktuelle Lagebild Hasskriminalität Bayern. Sobald es ein neues Lagebild gibt, wird dieses auf der Webseite des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität verlinkt. LSBTIQ-feindlichen Straftaten ist dort seit einigen Jahren ein eigenes Kapitel gewidmet.

Sensibilisierungen, Fort- und Weiterbildungen

  • Die Bayerische Polizei hat ihre Aus- und Fortbildung zum Thema LSBTIQ in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Beispielsweise bringen dazu Fachreferierende, u. a. vom Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, von VelsPol Süd, der Fachstelle Strong! oder der Polizeiseelsorge, bei entsprechenden Veranstaltungen ihre Perspektiven ein.
  • Polizeiintern: (Stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte
    Die (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten haben die Belange von LSBTIQ-Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei gesondert im Blick. Sie stehen polizeiintern als Ansprechpersonen sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für alle anderen Beschäftigten zur Verfügung, auch für Beratungsgespräche.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auch für das Thema LSBTIQ sensibilisiert. Bereits seit 2022 ist beispielsweise in den bayerischen Verfassungsschutzberichten ein eigenes Unterkapitel „Homophobie und LGBTQIA+-Feindlichkeit” bzw. „Queer-Feindlichkeit” enthalten, das insbesondere LSBTIQ-Feindlichkeit im Rechtsextremismus aufzeigt.
  • Speziell: Die Ausbildung im bayerischen Justizvollzugsdienst beinhaltet auch den Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Personen. Die Bayerische Justizvollzugsakademie kümmert sich darum, dass aktuelle Erkenntnisse in geeigneter Weise in den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des bayerischen Justizvollzugs berücksichtigt werden. Im Jahr 2023 wurde eine Fortbildungsveranstaltung zum Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Gefangenen durchgeführt, an der externe Fachkräfte als Dozierende mitgewirkt haben.

ANKER- und Gemeinschaftsunterkünfte

Die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten kann in der Flüchtlingshilfe eine besondere Herausforderung darstellen. In Bayern informieren daher bereits bei der Erstaufnahme mehrsprachige Informationsmaterialien und -veranstaltungen u. a. über Gewalt- und Diskriminierungsverbote und machen auf die Rechte und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ-Geflüchtete aufmerksam. In München und Nürnberg stehen zudem dezentrale Unterkünfte für LSBTIQ-Geflüchtete zur Verfügung.

In jedem Regierungsbezirk gibt es darüber hinaus ausgebildete Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren, die auch als feste Ansprechpersonen für betroffene LSBTIQ-Geflüchtete zur Verfügung stehen.

Geflüchtete LSBTIQ können sich an folgende Beratungsstellen wenden:

Die Inhalte des vorliegenden Infoletters wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zusammengestellt.