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Teilnahmebedingungen, Rechteübertragung sowie Datenschutzerklärung
Fotowettbewerb: Innovationspreis "Zu Hause daheim 2026 - Gut Älterwerden in der Kommune"
Inhaltsverzeichnis
- 1. Veranstalter und Preise
- 2. Teilnahmeberechtigung
- 3. Aktionszeitraum und Teilnahmeschluss
- 4. Regeln zum Persönlichkeits- und Urheberrecht sowie zu den Inhalten bei der Erstellung Ihres Fotos
- 5. Vorzeitige Beendigung der Teilnahme, erneute Teilnahme
- 6. Abstimmung; Ermittlung, Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewinner
- 7. Nutzung der Fotos durch das StMAS, Rechteübertragung
- 8. Beanstandungen
- 9. Datenschutz
- 10. Sonstiges
1. Veranstalter und Preise
- Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Winzererstraße 9, 80797 München (nachfolgend „StMAS“ oder „wir“) ist Veranstalter des Fotowettbewerbs zum Innovationspreis „Zu Hause daheim“.
- Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und nur über die Webseite zu-hause-daheim.bayern.de (nachfolgend „Webseite“) möglich.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgerufen, kreative Fotos zum Motto „Gut Älterwerden in der Kommune“ (im Hinblick auf eines der drei Themenbereiche „Wohnen“, „Unterstützung“ oder „Beratung und soziale Teilhabe“) zu erstellen und über die Webseite hochzuladen (nachfolgend „Wettbewerb“).
- Neben dem Foto ist ein digitaler Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Fotos, die am meisten überzeugen konnten, werden vom StMAS unter Hinzuziehung externer Expertise ermittelt.
- Unter allen eingegangenen Fotos werden aus allen bayerischen Regierungsbezirken insgesamt sieben Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt, die jeweils ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro erhalten.
- Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festaktes am 4. Mai 2026 in Würzburg.
- Eine Übertragung der Gewinne ist nicht möglich.
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind ausschließlich bayerische Kommunen (kreisangehörige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und kreisfreie Städte, nachfolgend jeweils als „Bewerberprojekt“ bezeichnet). Sofern die Bewerbung von einer Person ohne Vertretungsbefugnis für die sich bewerbende Kommune eingereicht wird, ist vorab das Einverständnis einer vertretungsberechtigten Person einzuholen und zu dokumentieren.
3. Aktionszeitraum und Teilnahmeschluss
Der Wettbewerb beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 5. Februar 2026, 24 Uhr (Teilnahmeschluss).
4. Regeln zum Persönlichkeits- und Urheberrecht sowie zu den Inhalten bei der Erstellung Ihres Fotos
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
- Die auf dem Foto zu sehenden Personen sind über den Zweck des Fotos und dessen beabsichtigte Veröffentlichung sowohl auf der Webseite als auch auf den Social Media-Kanälen der Bayerischen Staatsregierung (Facebook, YouTube, LinkedIn, Instagram, X (ehemals Twitter und andere) aufzuklären. Zusätzlich muss eine Einwilligung von den auf dem Foto befindlichen Personen, vor Einreichung des Fotos beim Wettbewerb, eingeholt werden und diese bei Aufforderung des StMAS vorgelegt werden.
- Sofern auf dem Foto Kinder (d.h. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) zu sehen sind, müssen die Einwilligungserklärungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Sofern auf dem Foto Jugendliche, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu sehen sind, müssen neben den Einwilligungserklärungen der gesetzlichen Vertreter zusätzlich die Einwilligungserklärungen der Jugendlichen selbst vorliegen. Diese müssen bei Aufforderung des StMAS vorgelegt werden.
- Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahme am Wettbewerb nur mit selbst erstellten Fotos zugelassen ist und eine Teilnahme mit von Dritten erstellten Fotos nicht erlaubt ist, sofern die hierfür notwendigen Nutzungsrechte nicht bestehen. Das Gleiche gilt auch bei der Nutzung entsprechender Ausschnitte aus Fotos oder einer Cover-Version (auch selbst erstellte) von Dritten.
- Wenn es sich bei Ihrem Foto nicht um ein „Selfie“ handelt (d. h. das Foto von oder mithilfe einer anderen Person erstellt wurde), vergewissern Sie sich bitte, dass die- oder derjenige, die/der das Foto erstellt, (bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung) damit einverstanden ist, dass das Foto im Rahmen des Wettbewerbs eingereicht wird und dieses im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht wird. Sie haben dem StMAS mitzuteilen, ob der tatsächliche Urheber/ die tatsächliche Urheberin/ die tatsächlichen Urheber/ Urheberinnen nach § 13 UrhG genannt werden möchte/n oder nicht. Sollte eine Namensnennung gewünscht sein, haben Sie dem StMAS die entsprechenden Wünsche hinsichtlich der Bezeichnung des/der tatsächlichen Urheber/in mitzuteilen. Sollten Sie keine Angabe zum Urheber machen oder wünschen, würde das Foto unter dem Copyright des StMAS veröffentlicht.
- Durch Ihre Teilnahme sichern Sie zu, dass von allen vorgenannten Personen die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und Ihnen am Foto selbst sowie an ggf. urheberrechtsrelevanten Inhalten des Fotos (z. B. Kunstwerke, Fototapeten etc. im Hintergrund) ein dem StMAS übertragbares und/oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt wurden. Sollten abgebildete Personen, die oder der Ersteller/in des Fotos oder sonstige Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 ein Unterlassungs- und/ oder Schadensersatzanspruch zustehen, stellen Sie uns von sämtlichen dieser Ansprüche frei, erstatten uns sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden.
- Durch Ihre Teilnahme sichern Sie zu, dass Sie für alle abgelichteten Orte eine Fotogenehmigung haben (sofern eine solche an dem betreffenden Ort erforderlich ist). Entsprechende Fotogenehmigungen liegen Ihnen schriftlich vor und sind auf Anfrage des StMAS vorzulegen.
- Fotos mit rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden oder sonst rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalten sind unzulässig und werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Auch sonst werden Fotos vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der Verdacht besteht, dass, die in dieser Teilnahmebedingung genannten Punkte nicht eingehalten werden.
5. Vorzeitige Beendigung der Teilnahme, erneute Teilnahme
- Jedes Bewerberprojekt kann nur mit einem Foto (Stückzahl: 1) an dem Wettbewerb teilnehmen. Fotocollagen sind nicht zugelassen.
- Ein bereits eingereichtes Foto kann wieder zurückgezogen werden. Dazu ist eine E-Mail zu senden an: zuhausedaheim@stmas.bayern.de
- Das StMAS löscht das eingereichte Foto und Ihre personenbezogenen Daten. Mit der Löschung endet Ihre Teilnahme an dem Wettbewerb automatisch. Es steht Ihnen frei, innerhalb des Bewerbungszeitraumes ein neues Foto einzureichen und mit diesem erneut am Wettbewerb teilzunehmen.
6. Abstimmung; Ermittlung, Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewinner
- Alle eingegangenen Fotos werden nach Teilnahmeschluss zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsbogen von mindestens drei Personen gesichtet. Das StMAS kürt die sieben Fotos, deren Bewerbung in der Gesamtschau (Foto und Bewerbungsbogen) in Bezug auf die Thematik „Gut Älterwerden in der Kommune“ am meisten überzeugen konnte.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Foto auf den Webservern des IT DLRZ, welches für den Serverbetrieb des StMAS beauftragt ist, hochgeladen und dort gespeichert wird. Eine Veröffentlichung oder der Zugang für Dritte ist nicht möglich
- Die Gewinnerinnen und Gewinner werden vom StMAS rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. Hierzu müssen Sie eine Kontaktadresse angeben.
- Die Veröffentlichung der sieben Siegerfotos erfolgt sowohl auf den Webseiten des StMAS stmas.bayern.de, unter zu-hause-daheim.de und den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Staatsregierung (unter anderen auf facebook.com/bayerischessozialministerium/, youtube.com/user/stmasbayern, instagram.com/bayerisches_sozialministerium/ und x.com/BayStMAS)
7. Nutzung der Fotos durch das StMAS, Rechteübertragung
- Das StMAS behält sich das Recht vor, die Gewinnerinnen und Gewinner unter Angabe des Namens des Bewerberprojekts des jeweiligen Siegerfotos auf den Webseiten stmas.bayern.de und zu-hause-daheim.bayern.de als auch auf den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Staatsregierung (unter anderem auf facebook.com/bayerischessozialministerium/, youtube.com/user/stmasbayern, instagram.com/bayerisches_sozialministerium/ und x.com/BayStMAS) zu veröffentlichen.
- Ebenso behält sich das StMAS das Recht vor, ggf. Ausschnitte besonders gelungener Fotos auch im Nachgang des Wettbewerbs auf den Webseiten stmas.bayern.de,
zu-hause-daheim.bayern.de und den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Staatsregierung zu zeigen. Hierbei ist vom Recht auch eine eventuelle Bearbeitung der Fotos durch das StMAS miteingeschlossen. - Das StMAS ist berechtigt, die eingesendeten Fotos zu einer Collage zusammenzustellen und sie im Rahmen einer Dankeskarte an die Teilnehmenden zu versenden. Die hierfür erforderliche Auswahl der Fotos obliegt dem StMAS.
- Die Bewerberprojekte räumen dem StMAS und den beauftragten Agenturen des StMAS mit ihrer bzw. seiner Teilnahme am Wettbewerb ein einfaches Nutzungsrecht und ein Bearbeitungsrecht ein, das hochgeladene Foto im Umfang von Ziffern 6.4, 7.1, 7.2 und 7.3 zu verwerten. Eine Auflistung aller Agenturen und Partner sind weiter unten unter Ziffer 9 aufgelistet. Die Rechteübertragung ist widerruflich.
- Das StMAS weist darauf hin, dass auf Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, X (ehemals Twitter) und LinkedIn eingestelltes Foto-, Video-, Ton- und/oder Textmaterial durch Nutzer der Plattformen geteilt oder anderweitig verbreitet werden kann und eine spätere Löschung von Veröffentlichungen Dritter seitens des StMAS nicht möglich ist.
8. Beanstandungen
Sollten Sie der Auffassung sein, dass durch ein hochgeladenes Foto Ihre Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte, Bildnisrechte, Urheberrechte) verletzt werden, wenden Sie sich bitte unter folgenden Kontaktdaten (Tel. +49 89 1261-1660 (Bürgerservice) oder per E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@stmas.bayern.de) an uns. Wir werden der Sache unverzüglich nachgehen.
9. Datenschutz
- Die von der Einwilligungserklärung des Bewerbungsformulars erfassten personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: - Landesamt für Finanzen (LfF) zum Zwecke der Auszahlung einer Leistung.
- IT Dienstleistungszentrum (IT-DLRZ,) welche für den Betrieb unserer Server beauftragt ist.
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), welche mit der technischen Umsetzung und dem Upload der Fotos auf der Webseite zu-hause-daheim.bayern.de beauftragt wurde.
- brandarena GmbH & Co KG, die für die Bewerbung und die Preisverleihung des Wettbewerbs beauftragt wurden.
- CMS - Cross Media Solutions GmbH, Frankfurter Straße 87, 97082 Würzburg, die mit grafischen Umsetzungen im Projekt beauftragt sind.
- AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH zur fachlichen Unterstützung bei der Auswahl der Siegerfotos.
- Bayerische Staatskanzlei und ggf. andere bayerische Staatsministerien zur Veröffentlichung auf den entsprechenden Social-Media-Kanälen (z.B. YouTube, Instagram, Facebook, LinkedIn) und Webseiten im Rahmen der Veröffentlichung der Gewinnerfotos. - Die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die dazugehörigen Fotos der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht zu den Gewinnern zählen, werden zwei (2) Monate nach Bekanntgabe der Gewinner gelöscht.
10. Sonstiges
- Das StMAS behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, die betreffende Teilnehmerin bzw. den betreffenden Teilnehmer gänzlich vom Wettbewerb auszuschließen und auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
- Das StMAS behält sich vor, den Wettbewerb aus Rechtsgründen oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes (z. B. IT- oder Datensicherheit oder Manipulationen) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen.
- Die Teilnahme am Wettbewerb und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Eine Nichtprämierung wird nicht begründet; es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.