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Bayern sichert seine Frauenhäuser und Beratungsstellen

Vergrößerungsansichten für Bild: Porträt StMin

Am 21.04.2026 im Ministerrat verabschiedet: 67 Mio. Euro für Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt

Ein zentrales Ziel des Gewalthilfegesetzes (GewHG) ist es, die Unterstützung und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen weiter zu verbessern. 

 „Bayern steht zu seinem Schutzversprechen: Wir helfen Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden. Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, häufig in ihren eigenen vier Wänden. Das lässt mir keine Ruhe. Jede Tat ist eine zu viel! Mit dem Gewalthilfegesetz gehen wir nun in Deutschland einen großen Schritt und Bayern setzt dieses konsequent um. Wir sichern und stärken das Hilfe-Netz und schaffen Planungssicherheit für die Einrichtungen. Ich danke allen Fachkräften und Ehrenamtlichen in den Frauenhäusern und Beratungsstellen. Sie sind tagtäglich für die Opfer da, mit schützender Hand und ganz viel Herz.“

Ulrike Scharf, MdL

Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
weitere stellvertretende Ministerpräsidentin

Bayern hält sein Schutzversprechen 

Der Freistaat setzt das Gewalthilfegesetz konsequent um – ab 1. Januar 2027 erhalten Frauenschutzeinrichtungen und Beratungsstellen einen gesicherten Finanzierungsanspruch. Zudem gilt ab 1. Januar 2032 ein bundesweiter Rechtsanspruch für jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder auf kostenfreie Schutz‑ und Beratungsangebote.

Die Staatsregierung stellt für das Jahr 2027 67 Mio. Euro bereit, um das bestehende Hilfesystem zu erhalten und auszubauen. Die Mittel orientieren sich an den Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems und decken Personalkostenzuschüsse sowie Sachpauschalen ab, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.