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Gewalthilfegesetz (GewHG)
Am 28. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft getreten. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Unterstützung und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen weiter zu verbessern. Um eine solide Grundlage für zukünftige Maßnahmen zu schaffen, sieht § 8 GewHG die Durchführung einer Ausgangsanalyse vor. Damit soll ermittelt werden, welche Schutz- und Beratungsangebote derzeit in Bayern bestehen.
Ihre Mitwirkung zählt!
Die Hochschule München hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) einen Online-Fragebogen entwickelt. Über diesen Fragebogen können die Träger von Einrichtungen ihr aktuelles Angebot an Schutz- und Beratungsleistungen für von Gewalt betroffene Frauen erfassen und melden. Warum ist Ihre Teilnahme wichtig? Nur mit Ihrer Unterstützung erhalten wir ein vollständiges Bild der vorhandenen Angebote in Bayern. Die Ergebnisse der Ausgangsanalyse bilden die Basis für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und gezielte Förderung der Hilfestrukturen.
Gemeinsam für mehr Schutz und Hilfe sorgen!
Tragen Sie dazu bei, dass Frauen in Bayern bestmöglich geschützt und beraten werden. Ihre Informationen sind von zentraler Bedeutung für eine wirksame Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Jetzt teilnehmen!
Hier geht's zum Online-Fragebogen
Alle Einrichtungsträger sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und ihre Daten einzutragen.
Die Erhebung ist unkompliziert und sicher - Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.