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Schutz der Löhne der Werkstattbeschäftigten

Sozialministerin Trautner: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Leidtragenden der Krise sein!“

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Bayern hat zusammen mit den Ländern und dem Bund eine Lösung auf den Weg gebracht, um die finanziellen Folgen der Pandemie bei den Werkstattlöhnen für Menschen mit Behinderung so gering wie möglich zu halten. Durch eine zeitlich befristete Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung werden die finanziellen Abführungen der Inklusionsämter an den Ausgleichsfonds des Bundes von 20 auf 10 Prozent reduziert. Mit den dadurch bei den Ländern verbleibenden Mitteln von ca. 70 Mio. Euro können die Corona-bedingten Verdienstausfälle in einem gewissen Umfang kompensiert werden.

„Unsere Werkstätten leisten unverzichtbare Arbeit und sind für viele Unternehmen wichtige und verlässliche Partner. Wir wollen die Werkstattlöhne stützen und sicherstellen. Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Leidtragenden der Krise sein!“, betonte die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner.

Aufgrund der stattgefundenen bundesweiten Schließungen sind den Werkstätten für behinderte Menschen die Einnahmen weggebrochen, die sie zur Finanzierung der Werkstattlöhne benötigen. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können Werkstattbeschäftigte kein Kurzarbeitergeld beziehen.

Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist ein geeignetes Instrument, um Entgelteinbußen der Werkstätten auszugleichen. Wegen der COVID-19-Pandemie wurden in allen Bundesländern in den Einrichtungen Betretungsverbote und zum Teil auch Beschäftigungsverbote für Menschen mit Behinderung ausgesprochen. In Bayern wurde seit dem 13.06.2020 die generelle Schließung der Werkstätten aufgehoben.