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Auftakt zum Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz in Augsburg

Seniorenministerin Trautner: „Mein Ziel ist es, auf der Grundlage eines breiten Dialogs mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz zu entwickeln, das dem Motto „Senioren mit Wirkung“ gerecht wird!“

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Um die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und überörtlicher Ebene noch weiter zu verbessern, wird das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen. Dieses Gesetz möchte Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner in einem breiten Dialogprozess entwickeln. „Wir haben in Bayern vielfältig gewachsene Strukturen gelebter Seniorenmitwirkung. Mein Ziel ist es, diese wertvollen Erfahrungen abzurufen und das vorhandene Expertenwissen für ein Seniorenmitwirkungsgesetz zu nutzen. Denn Seniorenpolitik ist für mich nicht nur Politik für ältere Menschen, sondern vor allen Dingen Politik zusammen mit ihnen. Ich freue mich, dass wir heute in Augsburg den Startschuss für einen breiten Dialogprozess geben“, so Trautner.

Der Dialogprozess umfasst vier regionale Fachdialoge und eine bayernweite Online-Umfrage. Der Auftakt zu den regionalen Fachdialogen findet am 5. Oktober 2020 in Augsburg statt. Sozialministerin Carolina Trautner hat insbesondere Repräsentantinnen und Repräsentanten unterschiedlicher Formen institutionalisierter Seniorenmitwirkung aus Schwaben und Oberbayern West sowie politisch Verantwortliche der Kommunal- und Landesebene zu diesem Austausch eingeladen.

Unter dem Motto „Senioren mit Wirkung“ ist am 1. Oktober 2020 bereits eine Online-Umfrage gestartet. Interessierte Seniorinnen und Senioren können sich daran auf der Aktionsseite Seniorenmitwirkung noch bis 18. November 2020 beteiligen. Parallel finden bis zum 16. November 2020 drei weitere Fachdialoge in Würzburg, München und Nürnberg statt. Die in den Fachdialogen und der Online-Umfrage gesammelten Erkenntnisse werden in einer digitalen Abschlussveranstaltung Ende Januar 2021 vorgestellt und diskutiert. Auf dieser Grundlage wird dann von der Staatsregierung ein Entwurf zu einem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz dem Bayerischen Landtag vorgelegt.