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Schutz der Löhne der Werkstattbeschäftigten

Sozialministerin Carolina Trautner: „Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung können ab heute die Leistungen zur Sicherung der Werkstattlöhne beantragen“

225.20

Bayern hat zusammen mit allen anderen Ländern und dem Bund eine Lösung auf den Weg gebracht, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise im Bereich der Werkstattlöhne so gering wie möglich zu halten. Durch eine zeitlich befristete Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) wurden am 06.07.2020 die finanziellen Abführungen der Inklusionsämter an den Ausgleichsfonds des Bundes von 20 auf 10 Prozent reduziert. Mit den dadurch bei den Ländern verbleibenden Mittel können Corona-bedingte Verdienstausfälle in einem gewissen Umfang kompensiert und die Werkstattlöhne gesichert werden. In Bayern stehen hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung. Bayern hat nun Förderempfehlungen zur Verteilung dieser zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel vorgelegt.

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, über die Reduzierung der Abführung an den Bund die Löhne für die bayerischen Werkstattbeschäftigten zu sichern. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung können ab heute die Leistungen zur Sicherung der Werkstattlöhne beantragen. Unsere Werkstätten leisten unverzichtbare Arbeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und sind für viele Unternehmen wichtige und verlässliche Partner.“

Nach den bayerischen Förderempfehlungen erhält jede Werkstatt für jeden seit mindestens drei Monaten im Arbeitsbereich tätigen Menschen mit Behinderung einmalig eine Pauschale von 190 €, wenn sich das Arbeitsergebnis bzw. die Ertragsschwankungsrücklage der Werkstatt pandemiebedingt erheblich verringert hat. Außerdem erhält jede Werkstatt, die den sog. Grundbetrag nicht mehr bezahlen kann, einen zusätzlichen Ausgleich der Differenz des tatsächlich ausgezahlten Entgelts zum Grundbetrag i. H. v. 89 € bis zu max. 119 € monatlich für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020, wenn sich das Arbeitsergebnis erheblich verringert hat und die Werkstatt mindestens 80 Prozent der Ertragsschwankungsrücklage, soweit eine solche bestanden hat, bereits zur Zahlung der Werkstattlöhne eingesetzt hat.

Die Leistungen können beim ZBFS-Inklusionsamt Zentrale, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth (Fax: 0921/605-3980) beantragt werden. Die Antragsformulare und die Förderempfehlungen können unter Inklusionsamt Bayern abgerufen werden.