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Täterarbeit bei häuslicher Gewalt

Sozialministerin Trautner: „Ich freue mich sehr, dass wir die Fachstellen für Täterarbeit in unsere staatliche Förderung aufnehmen konnten“

230.20

Täterarbeit stellt einen wichtigen Präventionsbaustein dar. „Wer Opfer von Gewalt wird, benötigt Hilfe und Unterstützung. Gerade im häuslichen Umfeld ist es wichtig, zum Schutz der Opfer auch bei den Täterinnen und Tätern anzusetzen.  Deshalb freue ich mich sehr, dass wir Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt in unsere staatliche Förderung aufnehmen konnten“, so Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner. Die staatlich geförderten Täterberatungsstellen haben zum Teil schon ihre Arbeit aufgenommen oder befinden sich noch in der Aufbauphase. Pro Regierungsbezirk wird zunächst eine Fachstelle für Täterarbeit staatlich gefördert, in Oberbayern – aufgrund der Bevölkerungsdichte – zwei Fachstellen. Für das Förderprogramm sind im Jahr 2020 rund 430.000 Euro brutto im Haushalt eingeplant.

Oftmals wünschen Frauen, die Unterstützung bei einer Fachberatungsstelle, einem Notruf oder im Frauenhaus suchen, auch im Interesse gemeinsamer Kinder keine endgültige Trennung vom gewalttätigen Partner, sondern das Ende der Gewalt und die Chance auf ein gemeinsames gewaltfreies Leben. Die Beendigung von gewalttätigem Verhalten ist auch wichtig, um zu verhindern, dass Opfer- und Täterverhalten von Generation zu Generation weitergegeben wird. Die Fachstellen orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. Sie arbeiten im engen Schulterschluss mit Behörden und Einrichtungen gegen häusliche Gewalt mit den Tätern und Familienmitgliedern. Dieser wichtige Präventionsbaustein steht sowohl Selbstmeldern, als auch Tätern aufgrund von Auflagen durch die Staatsanwaltschaft und durch das Gericht, offen. „Hiermit ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen des Drei-Stufen-Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention getan“, so Sozialministerin Trautner.

Die staatlich geförderten Fachstellen für Täterarbeit (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit) verteilen sich über die Regierungsbezirke wie folgt:

  • Regierungsbezirk Oberbayern
    • Diakonisches Werk Rosenheim e. V.
      Fachstelle Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt
    • Fachstelle MIM – Das Münchener Informationszentrum für Männer e. V., Standort in Ingolstadt
       
  • Regierungsbezirk Niederbayern
    • Fachstelle in Kooperation von AWO KV Landshut e. V. und pro Familia Niederbayern e. V. – Standorte in Landshut und Passau
       
  • Regierungsbezirk Oberpfalz:
    • Fachstelle in Kooperation von Diakonischem Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Weiden e. V. und Kontakt Regensburg e. V., Standorte in Weiden und Regensburg
       
  • Regierungsbezirk Oberfranken:
    • Fachstelle von SySTEP e. V., Standorte in Hof und Bayreuth
       
  • Regierungsbezirk Mittelfranken:
    • Fachstelle in Kooperation von Treffpunkt e. V. Nürnberg und Stadtmission Nürnberg e. V. – AK Resozialisierung, Standort in Nürnberg
       
  • Regierungsbezirk Unterfranken:
    • Fachstelle der AWO BV Unterfranken e. V., Standort in Würzburg
       
  • Regierungsbezirk Schwaben:
    • Fachstelle in Kooperation von Caritasverband Kempten-Oberallgäu e. V. und SKM Augsburg, Kath. Verband für soziale Dienste e. V., Standorte in Sonthofen und Augsburg