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Bayerisches Familiengeld

Familienministerin Trautner: „Bereits 500.000 Kinder haben von unserer deutschlandweit einmaligen Leistung profitiert“

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Seit dem 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld als Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern. Mittlerweile haben bereits 500.000 Kinder von dieser besonderen Leistung des Freistaats profitiert. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner freut sich über diese beachtliche Zahl: „Mit dem Familiengeld schaffen wir Freiräume für einen guten Start ins Kinderleben. Familien sind unser stärkstes Netz – ein Leben lang. Die Familie ist das Erste, was wir haben. Indem wir sie stärken, sorgen wir für eine gute Zukunft der ganzen Gesellschaft.“

Das Familiengeld wird für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Mit der Leistung wurden das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich, unterstützt. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt.

Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Fragen zum Familiengeld beantwortet die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter der Nummer 0931/ 32 0909 29. Das Service-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr besetzt.